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Verordnung des Landeshauptmannes von Oberösterreich, mit der zum Schutz des Grundwasservorkommens im Bereich des Munitionsdepots Stadl-Paura für eine zukünftige Trinkund Nutzwassergewinnung in den Marktgemeinden Stadl-Paura und Bad Wimsbach- Neydharting sowie in der Gemeinde Roitham ein Grundwasserschongebiet bestimmt wird | Omnilex