Kundmachung
der o.ö. Landesregierung vom 10. Juni 1991 über die Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Gemeinde Mayrhof
Die o.ö. Landesregierung hat gemäß § 4 Abs. 1 der O.ö. Gemeindeordnung 1990, LGBl. Nr. 91, mit Beschluß vom 10. Juni 1991 der Gemeinde Mayrhof, politischer Bezirk Schärding, das Recht zur Führung eines Gemeindewappens verliehen.
Beschreibung des Wappens der Gemeinde Mayrhof:
"In Grün ein rotes, zweiflügeliges, geschlossenes Hoftor mit
silbernem Torbogen".
Für die o.ö. Landesregierung:
Dr. Grünner
Landeshauptmann-Stellvertreter
Seite 156
Landesgesetzblatt für Oberösterreich, Jahrgang 1991, 32. Stück, Nr. 80