und der Gemeinde Eidenberg geändert werden
- Verordnung
der o.ö. Landesregierung vom 16. September 1991,
mit der die Grenzen der Marktgemeinde Gramastetten
und der Gemeinde Eidenberg geändert werden
Auf Grund des § 6 Abs. 1 und des § 7 Abs. 1 der O.ö. Gemeindeordnung
1990, LGBl. Nr. 91, wird verordnet:
§1
(1) Die Grenzen der Marktgemeinde Gramastetten und der Gemeinde Eidenberg, politischer Bezirk Urfahr-Um-gebung, werden wie folgt geändert:
(2) Die damit bewirkte Änderung des Verlaufes der Grenze zwischen der Marktgemeinde Gramastetten und der Gemeinde Eidenberg ist in der Anlage dargestellt.
§2
Diese Verordnung tritt mit 1. Jänner 1992 in Kraft,
Für die o.ö. Landesregierung:
Dr. Grünner
Landeshauptmann-Stellvertreter
Medieninhaber: Land Oberösterreich. Hersteller: Amtsdruckerei des Landes Oberösterreich. Beide: 4010 Linz, Klosterstraße 7.
Anlage
Seite 428
Landesgesetzblatt für Oberösterreich, Jahrgang 1991, 59. Stück,
Nr. 121
Anlage
MarkfQenemcle Granastetten KG Granastetten
1618
M 1 : 1000
Gemeinde Eldenberg KG Eldenberg
Lageplan
Der Lageplan zeigt den von der Grenzänderung zwischen der
Marktgemeinde Gramastetten und der Gemeinde Eidenberg, politischer
Bezirk Urfahr-Umgebung, erfaßten Bereich. Die schwarze mit Punkten
versehene Linie zeigt den Grenzverlauf vor, die rote Linie den
Verlauf der Grenze nach dem Inkrafttreten der Verordnung (die
Grenzänderung bewirkt, daß die Gemeindegrenze in dem von der
Grenzänderung erfaßten Bereich entlang des nördlichen Randes des
neuerrichteten Güterweges "Aschlberg M" verläuft).