in der Planungsregion Perg als Gebiet für Geschäftsbauten für den überörtlichen Bedarf
- Raumordnungsprogramm
der o.ö. Landesregierung vom 11. November 1991 über die Verwendung von Grundstücken in der Planungsregion Perg als Gebiet für Geschäftsbauten für den überörtlichen Bedarf
Auf Grund des § 9 Abs. 1 bis 3 sowie des § 16a Abs. 2 und 3 O.ö. Raumordnungsgesetz (O.ö. ROG.), LGBl. Nr. 18/1972, zuletzt geändert durch das Landesgesetz LGBl. Nr. 91/1989, wird verordnet:
§1
Im Zuge der Grundlagenforschung wurde die Planungsregion Perg, insbesondere das regionale Zentrum Perg (§ 14 Z. 9 in Virbindung mit § 20 Abs. 1 lit. b O.ö. Landesraumordnungsprogramm, LGBl. Nr. 30/1978) untersucht. Diese Untersuchung hat ergeben, daß die Verwendung der Grundstücke Nr. 2653, 766/2, 767 der EZ. 133, der Grundstücke Nr. 762/1, 761/3, .490, .491 der EZ. 965, alle KG. Perg sowie der Grundstücke Nr. 1708/8, .'217, .218 der EZ. 133, alle KG. Weinzierl, mit einer Gesamtgrundstücksfläche von 25.069 m2 als Gebiet für Geschäftsbauten zum Zwecke de* Errichtung eines Geschäftsbaues für den überörtlichen Bedarf, in dem keine Lebens- und Genußmittel der Grundversorgung angeboten werden - Fachmarkt, zulässig ist. Die Widmung dieser Grundstücke ist für Geschäftsbauten bis zu einer Ge-sämtverkaufsfläche von 3.600 m2 zulässig.
§ 2 ...
• Dieses Raumordnungsprogramm tritt mit Ablauf des Tages seiner Kundmachung im Landesgesetzblatt für Oberösterreich in Kraft. Für die o.ö. Landesregierung:
Dr. Leitl
Landesrat
¦ Anlage
Medieninhaber: Land Oberösterreich. Hersteller: Amtsdruckerei des Landes Oberösterreich. Beide: 4010 Linz, Klosterstraße 7.
Seite 484
Landesgesetzblatt für Oberösterreich, Jahrgang 1991, 64. Stück, Nr. 130