Kundmachung der o.ö. Landesregierung über die Ausschreibung der Wahl des Gemeinderates
der Gemeinde Enzenkirchen, politischer Bezirk Schärding | Omnilex
LGBL_OB_19920115_2•Kundmachung der o.ö. Landesregierung über die Ausschreibung der Wahl des Gemeinderates
der Gemeinde Enzenkirchen, politischer Bezirk Schärding
Kundmachung der o.ö. Landesregierung über die Ausschreibung der Wahl des Gemeinderates
der Gemeinde Enzenkirchen, politischer Bezirk Schärding
LGBL_OB_19920115_2Kundmachung der o.ö. Landesregierung über die Ausschreibung der Wahl des Gemeinderates
der Gemeinde Enzenkirchen, politischer Bezirk SchärdingGazette15.01.1992
der o.ö. Landesregierung vom 13. Jänner 1992 über die Ausschreibung der Wahl des Gemeinderates der Gemeinde Enzenkirchen, politischer Bezirk Schärding
Auf Grund des § 24 Abs. 1 der O.ö. Gemeindewahlordnung 1991, LGBI. Nr. 94, wird die Wahl des Gemeinderates der Gemeinde Enzenkirchen, politischer Bezirk Schärding, für
Sonntag, 22. März 1992
ausgeschrieben.
Als Stichtag wird der 16. Jänner 1992 festgesetzt. Als Tag der Wahlausschreibung gilt gemäß § 24 Abs. 1 der O.ö. Gemeindewahlordnung 1991 der 15. Jänner 1992.