in der Gemeinde St. Lorenz als Naturschutzgebiet festgestellt werden
- Verordnung
der o.ö. Landesregierung vom 24. Februar 1992, mit der der Eglsee und die angrenzenden Niedermoorflächen in der Gemeinde St. Lorenz als Naturschutzgebiet festgestellt werden
Auf Grund des § 17 des O.ö. Natur- und Landschaftsschutzgesetzes 1982, LGBl. Nr. 80, i.d.F. des Landesgesetzes LGBl. Nr. 72/1988 wird verordnet:
§1
(1) Der Eglsee und die daran angrenzenden Nieder
moorflächen sind, soweit sie sich in der Gemeinde
St. Lorenz, politischer Bezirk Vöcklabruck, befinden, Na turschutzgebiet im Sinne des § 17 des Gesetzes.
(2) Das Naturschutzgebiet umfaßt die Grdst. Nr. 2277, 2278/1,2278/3, 2280, 2281/1 und 2488, alle KG. St. Lorenz.
§2
Gemäß § 17 Abs. 4 des Gesetzes sind folgende Eingriffe gestattet:
a) auf den Grdst. Nr. 2278/1, 2280, 2281/1 und 2278/3,
KG. St. Lorenz, die landwirtschaftliche Nutzung in
Form der einmaligen Mahd ab 30. August; auf einem
südlich an die Wegparzelle Nr. 2376/1 angrenzenden
40 m breiten Streifen der Grdst. Nr. 2281/1 und
2278/3, KG. St. Lorenz, die landwirtschaftliche
Nutzung in Form der zweimaligen Mahd;
b) die rechtmäßige Ausübung der Jagd und der Fi
scherei;
c) das Betreten und Befahren im Rahmen der gestatte
ten landwirtschaftlichen Nutzung;
d) das Betreten im Rahmen der gestatteten jagdlichen
und fischereilichen Nutzung.
§3
Diese Verordnung tritt mit Ablauf des Tages ihrer Kundmachung im
Landesgesetzblatt für Oberösterreich in Kraft.
Für die o.ö. Landesregierung:
Hochmair
Landesrat
Seite 88
Landesgesetzblatt für Oberösterreich, Jahrgang 1992, 10.
Stück, Nr. 16 u. 17