- Verordnung
der o.ö. Landesregierung vom 11. Mai 1992, mit der
die Verordnung über die Ambulanzgebühren geändert
wird
Auf Grund des § 34 Abs. 1, 3 und 4 des O.ö. Krankenanstaltengesetzes
1976, LGBl. Nr. 10, zuletzt geändert durch das Landesgesetz, LGBl. Nr. 44/1991, wird verordnet:
§1
Die Verordnung über die Ambulanzgebühren, LGBl. Nr. 58/1986, wird
wie folgt geändert:
Im § 1 Abs. 2 ist nach
"Computertomographie2.000"
die Wortfolge
"zusätzlich für nichtionische
Kontrastmittel pro 100 ml1.000"
einzufügen.
§2
Diese Verordnung tritt mit dem Ablauf des Tages ihrer Kundmachung im Landesgesetzblatt für Oberösterreich in Kraft.