Kundmachung der o.ö. Landesregierung über die Verleihung des
Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Gemeinde
Holzhausen | Omnilex
LGBL_OB_19920710_40•Kundmachung der o.ö. Landesregierung über die Verleihung des
Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Gemeinde
Holzhausen
Kundmachung der o.ö. Landesregierung über die Verleihung des
Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Gemeinde
Holzhausen
LGBL_OB_19920710_40Kundmachung der o.ö. Landesregierung über die Verleihung des
Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Gemeinde
HolzhausenGazette10.07.1992