Kundmachung der o.ö. Landesregierung über die Verleihung des
Rechtes zur Führung eines
Gemeindewappens an die Gemeinde Grünau im Almtal | Omnilex
LGBL_OB_19920710_41•Kundmachung der o.ö. Landesregierung über die Verleihung des
Rechtes zur Führung eines
Gemeindewappens an die Gemeinde Grünau im Almtal
Kundmachung der o.ö. Landesregierung über die Verleihung des
Rechtes zur Führung eines
Gemeindewappens an die Gemeinde Grünau im Almtal
LGBL_OB_19920710_41Kundmachung der o.ö. Landesregierung über die Verleihung des
Rechtes zur Führung eines
Gemeindewappens an die Gemeinde Grünau im AlmtalGazette10.07.1992
der o.ö. Landesregierung vom 15. Juni 1992 über die Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Gemeinde Grünau im Almtal
Die o.ö. Landesregierung hat gemäß § 4 Abs. 1 der O.ö. Gemeindeordung 1990, LGBl. Nr. 91, mit Beschluß vom 15. Juni 1992 der Gemeinde Grünau im Almtal, politischer Bezirk Gmunden, das Recht zur Führung eines Gemeindewappens verliehen.
Beschreibung des Wappens der Gemeinde Grünau im Almtal:
"Gespalten von Grün und Silber mit einem Nadelbaum in gewechselten Farben."