Verordnung der o.ö. Landesregierung, mit der das Raumordnungsprogramm
der
o.ö. Landesregierung vom 14. Jänner 1991 über die Verwendung von
Grundstücken in der
Planungsregion Ried im Innkreis als Gebiet für Geschäftsbauten
für den überörtlichen Bedarf
berichtigt wird