Verordnung der o.ö. Landesregierung, mit der die Verordnung
über die Errichtung der
Tourismusregionen "Innviertel-Hausruckwald", "Mühlviertel",
"Pyhrn-Eisenwurzen" und
"Salzkammergut" geändert wird | Omnilex
LGBL_OB_19920910_66•Verordnung der o.ö. Landesregierung, mit der die Verordnung
über die Errichtung der
Tourismusregionen "Innviertel-Hausruckwald", "Mühlviertel",
"Pyhrn-Eisenwurzen" und
"Salzkammergut" geändert wird
Verordnung der o.ö. Landesregierung, mit der die Verordnung
über die Errichtung der
Tourismusregionen "Innviertel-Hausruckwald", "Mühlviertel",
"Pyhrn-Eisenwurzen" und
"Salzkammergut" geändert wird
LGBL_OB_19920910_66Verordnung der o.ö. Landesregierung, mit der die Verordnung
über die Errichtung der
Tourismusregionen "Innviertel-Hausruckwald", "Mühlviertel",
"Pyhrn-Eisenwurzen" und
"Salzkammergut" geändert wirdGazette10.09.1992
der o.ö. Landesregierung vom 3. August 1992, mit der die Verordnung über die Errichtung der Tourismusregionen "Innviertel-Hausruckwald", "Mühlviertel", "Pyhrn-Eisenwurzen" und "Salzkammergut" geän-der wird
§1
Auf Grund des § 24 Abs. 1 des O.ö. Tourismus-Gesetzes 1990, LGBI. Nr. 81/1989, in der Fassung des Landesgesetzes LGBl. Nr. 53/1991 wird verordnet:
Die Verordnung, mit der die Tourismusregionen "Innviertel-Hausruckwald", "Mühlviertel", "Pyhrn-Eisenwurzen" und "Salzkammergut" errichtet wurden, LGBl. Nr. 39/1990, wird wie folgt geändert:
Seite 208
Landesgesetzblatt für Oberösterreich, Jahrgang 1992, 28. Stück, Nr. 66 u. 67