vom 11. Dezember 1992, mit dem das O.ö. Abfallwirtschaftsgesetz 1990
geändert wird
Der o.ö. Landtag hat beschlossen:
Artikel I
Das O.ö. Abfallwirtschaftsgesetz 1990, LGBl. Nr. 28/1991, wird wie
folgt geändert:
Dem § 45 Abs. 2 sind folgende Sätze anzufügen:
"Verträge der Gemeinden mit den Inhabern, Eigentümern oder Betreibern von vor dem 1. Jänner 1991 errichteten Abfallbehandlungsanlagen im Sinne des § 20 Abs. 1 Z. 4 enden aber jedenfalls mit Ablauf des 28. Februar 1993. Neue Verträge sind von den Bezirksabfallverbänden nach Maßgabe des § 9 Abs. 5 und des § 20 Abs. 3 abzuschließen."
Artikel II
Dieses Landesgesetz tritt mit Ablauf des Tages seiner Kundmachung im Landesgesetzblatt für Oberösterreich in Kraft.