Kundmachung der o.ö. Landesregierung über die Zahl der bei
der Wahl des o.ö. Landtages in
jedem Wahlkreis zu vergebenden Mandate | Omnilex
LGBL_OB_19930303_14•Kundmachung der o.ö. Landesregierung über die Zahl der bei
der Wahl des o.ö. Landtages in
jedem Wahlkreis zu vergebenden Mandate
Kundmachung der o.ö. Landesregierung über die Zahl der bei
der Wahl des o.ö. Landtages in
jedem Wahlkreis zu vergebenden Mandate
LGBL_OB_19930303_14Kundmachung der o.ö. Landesregierung über die Zahl der bei
der Wahl des o.ö. Landtages in
jedem Wahlkreis zu vergebenden MandateGazette03.03.1993
die Zahl der bei der Wahl des o.ö. Landtages in jedem
Wahlkreis zu vergebenden Mandate
Gemäß § 4 Abs. 1 der O.ö. Landtagswahlordnung 1991, LGBl. Nr. 91,
wird kundgemacht:
§1
Auf Grund des Ergebnisses der ordentlichen Volkszählung vom 15. Mai 1991 verteilen sich die bei der Wahl des o.ö. Landtages zu vergebenden Mandate auf die Wahlkreise (§ 3 der O.ö. Landtagwahlordnung 1991) wie folgt:
Zahl der Mandate:
13 9 13 10 11
Wahlkreis-Nummer:
1 2 3 4 5
Bezeichnung:
Linz und Umgebung
Innviertel
Hausruckviertel
Traunviertel
Mühlviertel
§2
Die Verteilung der Mandate gemäß § 1 ist allen Wahlen des o.ö. Landtages zugrundezulegen, die vom Wirksamkeitsbeginn dieser Kundmachung an bis zur Kundmachung der Mandatsverteilung auf Grund der nächsten ordentlichen oder außerordentlichen Volkszählung stattfinden (§ 4 Abs. 5 der O.ö. Landtagswahlordnung 1991).