Verordnung der o.ö. Landesregierung über die Verpflichtung zur
teilweisen vorzeitigen
Rückzahlung des Förderungsdarlehens
(O.ö. Rückzahlungsverpflichtungs-Verordnung) | Omnilex
LGBL_OB_19930312_17•Verordnung der o.ö. Landesregierung über die Verpflichtung zur
teilweisen vorzeitigen
Rückzahlung des Förderungsdarlehens
(O.ö. Rückzahlungsverpflichtungs-Verordnung)
Verordnung der o.ö. Landesregierung über die Verpflichtung zur
teilweisen vorzeitigen
Rückzahlung des Förderungsdarlehens
(O.ö. Rückzahlungsverpflichtungs-Verordnung)
LGBL_OB_19930312_17Verordnung der o.ö. Landesregierung über die Verpflichtung zur
teilweisen vorzeitigen
Rückzahlung des Förderungsdarlehens
(O.ö. Rückzahlungsverpflichtungs-Verordnung)Gazette12.03.1993
der o.ö. Landesregierung vom 8. März 1993 über die Verpflichtung zur teilweisen vorzeitigen Rückzahlung
des Förderungsdarlehens (O.ö. Rückzahlungsverpflichtungs-Verordnung)
Auf Grund des § 33 Abs. 1 Z. 8 des O.ö. Wohnbauför-derungsgesetzes 1993 (O.ö. WFG 1993), LGBl. Nr. 6/1993, wird verordnet:
§1
Die Zustimmung zur Übertragung des Eigentums an einer Liegenschaft, an der zu Gunsten des Landes ein Veräußerungsverbot besteht (§ 28 Abs. 2 O.ö. WFG 1993), ist nur zu erteilen, wenn das aushaftende Förderungsdarlehen gemäß § 2 teilweise vorzeitig zurückgezahlt wurde, außer es handelt sich
(1) Diese Verordnung tritt mit Ablauf des Tages ihrer Kundmachung im Landesgesetzblatt für Oberösterreich in Kraft.
(2) Diese Verordnung gilt nicht für Rechtsgeschäfte, die vor dem im Abs. 1 bezeichneten Zeitpunkt abgeschlos sen wurden.