Verordnung der o.ö. Landesregierung, mit der die Verordnung
über die Errichtung der
Tourismusregionen "Innviertel-Hausruckwald", "Mühlviertel",
"Pyhrn-Eisenwurzen" und
"Salzkammergut" geändert wird | Omnilex
LGBL_OB_19930512_46•Verordnung der o.ö. Landesregierung, mit der die Verordnung
über die Errichtung der
Tourismusregionen "Innviertel-Hausruckwald", "Mühlviertel",
"Pyhrn-Eisenwurzen" und
"Salzkammergut" geändert wird
Verordnung der o.ö. Landesregierung, mit der die Verordnung
über die Errichtung der
Tourismusregionen "Innviertel-Hausruckwald", "Mühlviertel",
"Pyhrn-Eisenwurzen" und
"Salzkammergut" geändert wird
LGBL_OB_19930512_46Verordnung der o.ö. Landesregierung, mit der die Verordnung
über die Errichtung der
Tourismusregionen "Innviertel-Hausruckwald", "Mühlviertel",
"Pyhrn-Eisenwurzen" und
"Salzkammergut" geändert wirdGazette12.05.1993
der o.ö. Landesregierung vom 19. April 1993, mit der die Verordnung über die Errichtung der Tourismusregionen "Innviertel-Hausruckwald", "Mühlviertel", "Pyhrn-Eisenwurzen" und "Salzkammergut" geändert wird
Auf Grund des § 24 Abs. 1 des O.ö. Tourismus-Gesetzes 1990, LGBI. Nr. 81/1989, in der Fassung der Landesgesetze LGBl. Nr. 53/1991 und 63/1992 wird verordnet:
§1
Die Verordnung, mit der die Tourismusregionen "Innviertel-Hausruckwald", "Mühlviertel", "Pyhrn-Eisenwurzen" und "Salzkammergut" errichtet wurden, LGBl. Nr. 39/1990, in der Fassung LGBl. Nr. 66/1992 wird wie folgt geändert:
Seite 86Landesgesetzblatt für Oberösterreich, Jahrgang 1993,