Verordnung der o.ö. Landesregierung, mit der die Bezeichnung des Tourismusverbandes
Windischgarstnertal geändert wird | Omnilex
LGBL_OB_19930524_48•Verordnung der o.ö. Landesregierung, mit der die Bezeichnung des Tourismusverbandes
Windischgarstnertal geändert wird
Verordnung der o.ö. Landesregierung, mit der die Bezeichnung des Tourismusverbandes
Windischgarstnertal geändert wird
LGBL_OB_19930524_48Verordnung der o.ö. Landesregierung, mit der die Bezeichnung des Tourismusverbandes
Windischgarstnertal geändert wirdGazette24.05.1993
der o.ö. Landesregierung vom 26. April 1993, mit der die Bezeichnung des Tourismusverbandes Windischgarstnertal geändert wird
Auf Grund des § 4 Abs. 3 und des § 31 Abs. 1 Z. 1 des O.ö. Tourismus-Gesetzes 1990, LGBl. Nr. 81/1989, in der Fassung der Landesgesetze LGBL Nr. 53/1991 und 63/1992 wird verordnet:
§1
Die Verordnung der o.ö. Landesregierung vom 27. August 1990, mit der die Tourismusgemeinden Windisch-garsten, Rosenau am Hengstpaß, Roßleithen und Edlbach zu einem gemeinsamen Tourismusverband zusammengeschlossen werden, LGBl. Nr. 69, wird wie folgt geändert:
Im § 1 Abs. 2 wird die Bezeichnung "Tourismusverband Windischgarstnertal" auf "Kurverband Windisch-garsten" geändert.
§2
Diese Verordnung tritt mit Ablauf des Tages ihrer Kundmachung im Landesgesetzblatt für Oberösterreich in Kraft.