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Verordnung der o.ö. Landesregierung betreffend die Widmung eines Abschnittes der Hackledtstraße für den Gemeingebrauch und seine Einreihung als Bezirksstraße mit der Nr. 1106 im Baulos "Antiesenhofen" im Gebiet der Gemeinde Antiesenhofen | Omnilex