der o.ö. Landesregierung vom 14. Februar 1994, mit
der die O.ö. Neubauförderungs-Verordnung geändert wird
Auf Grund des § 33 Abs. 1 Z. 1, 2 und 5 des O.ö. Wohnbauförderungsgesetzes 1993 (O.ö. WFG 1993), LGBl. Nr. 6/1993,
wird verordnet:
§1
Die O.ö. Neubauförderungs-Verordnung, LGBl. Nr. 96/1993, wird wie
folgt geändert:
§ 5 Abs. 3 Z. 1 hat zu lauten: "(3) Die Eigenmittel sind aufzubringen:
bei Mietwohnungen vom Mieter 2% und vom Förderungswerber 7%, wobei letzterer seine Eigenmittel auf die Dauer von mindestens 10 Jahren zur Verfügung stellen muß und nach 10 Jahren konvertieren kann; die Tilgung beträgt 2%;"
§2
Diese Verordnung tritt mit Ablauf des Tages ihrer Kundmachung im Landesgesetzblatt für Oberösterreich in Kraft.