Landesgesetz, mit dem das Oö. Feuerwehrehrenzeichen-Gesetz geändert wird
(Oö. Feuerwehrehrenzeichen-Gesetz-Novelle 1994) | Omnilex
LGBL_OB_19940422_29•Landesgesetz, mit dem das Oö. Feuerwehrehrenzeichen-Gesetz geändert wird
(Oö. Feuerwehrehrenzeichen-Gesetz-Novelle 1994)
Landesgesetz, mit dem das Oö. Feuerwehrehrenzeichen-Gesetz geändert wird
(Oö. Feuerwehrehrenzeichen-Gesetz-Novelle 1994)
LGBL_OB_19940422_29Landesgesetz, mit dem das Oö. Feuerwehrehrenzeichen-Gesetz geändert wird
(Oö. Feuerwehrehrenzeichen-Gesetz-Novelle 1994)Gazette22.04.1994
vom 27. Jänner 1994, mit dem das O.ö. Feuerwehrehrenzeichen-Gesetz geändert wird (O.ö. Feuerwehrehrenzeichen-Gesetz-Novelle 1994)
Der o.ö. Landtag hat beschlossen:
Artikel I
Das O.ö. Feuerwehrehrenzeichen-Gesetz, LGBl. Nr. 7/1956, wird wie
folgt geändert:
§ 2 lautet:
"§2
Für die fünfundzwanzigjährige, die vierzigjährige und . die fünfzigjährige Tätigkeit auf dem Gebiete des Feuerwehrwesens wird die "Oberösterreichische Feuerwehr-Dienstmedaille" geschaffen."
Artikel II
Dieses Landesgesetz tritt mit Ablauf des Tages seiner Kundmachung im Landesgesetzblatt für Oberösterreich in Kraft.