LGBL_OB_19940831_76•Verordnung der Oö. Landesregierung, mit der die Form und Gliederung des Flächenwidmungsplanes einschließlich des örtlichen Entwicklungskonzeptes, die Verwendung bestimmter Planzeichen und Materialien sowie der Maßstab der zeichnerischen Darstellung geregelt werden (Planzeichenverordnung für Flächenwidmungspläne)
LGBL_OB_19940831_76Verordnung der Oö. Landesregierung, mit der die Form und Gliederung des Flächenwidmungsplanes einschließlich des örtlichen Entwicklungskonzeptes, die Verwendung bestimmter Planzeichen und Materialien sowie der Maßstab der zeichnerischen Darstellung geregelt werden (Planzeichenverordnung für Flächenwidmungspläne)Gazette31.08.1994
Nr. 76
Verordnung
der o.ö. Landesregierung vom 1. August 1994, mit der die Form und Gliederung des Flächenwidmungsplanes einschließlich des örtlichen Entwicklungskonzeptes, die Verwendung bestimmter Planzeichen und Materialien sowie der Maßstab der zeichnerischen Darstellung geregelt werden (Planzeichenverordnung für Flächenwidmungspläne)
Auf Grund des § 20 Abs. 1 und des § 36 des O.ö. Raumordnungsgesetzes 1994, LGBl. Nr. 114/1993, wird verordnet:
§1 Form und Gliederung
(1) Der Flächenwidmungsplan gliedert sich in die zeich nerische Darstellung und - nach Maßgabe der Bestim
mungen des § 5 - eine schriftliche Ergänzung zur zeich nerischen Darstellung, sowie das örtliche Entwicklungs konzept.
(2) Das örtliche Entwicklungskonzept als Teil des Flä chenwidmungsplanes gliedert sich in einen Textteil und ergänzende zeichnerische Darstellungen (Funktionsplä ne), die zur Verdeutlichung des Textteiles dienen.
§2
Gliederung und Darstellung des örtlichen Entwicklungskonzeptes
(1)Der Textteil hat den im § 18 Abs. 3 O.ö. ROG 1994 festgelegten Regelungsinhalt nach Maßgabe der Erfor dernisse wie folgt näher zu konkretisieren:
(2)Im Sinne der Bestimmungen des § 18 Abs. 3 Z. 1
bis 5 O.ö. ROG 1994 hat der Textteil des Entwicklungs konzeptes den im Abs. 1 angeführten Regelungsinhalt hinsichtlich folgender grundsätzlicher Aufgaben zu kon kretisieren:
(3) Die zur Verdeutlichung dienenden zeichnerischen Darstellungen sind ats Funktionsplan auszuführen, der an keinen bestimmten Maßstab gebunden ist. Für eigene Regelungsinhalte (z. B. generelles Verkehrskonzept) kön nen jeweils eigene Funktionspläne erstellt werden.
(4) Die zeichnerische Darstellung wird auf Grund des generellen Aussageinhaltes nicht normiert, jedoch sind die verwendeten Signaturen in einer Legende zu verdeut lichen.
(5) Das örtliche Entwicklungskonzept hat in einem Deckblatt zu enthalten:
(6)Textteil einschließlich der zeichnerischen Darstel lungen haben gefaltet ein Format A4 nach ÖNORM 1001 zu ergeben. Der Textteil (falls möglich mit den Funk tionsplänen) ist in gebundener Form zu erstellen (keine lose Blattsammlung).
§3
Zeichnerische Darstellung des Flächenwidmungsplanes
(1) Der zeichnerischen Darstellung des Flächenwidmungsplanes ist als Plangrundlage die auf den Maßstab gemäß § 5 gebrachte Katastralmappe zugrundezulegen. Die Plangrundlage hat genordet zu sein und die Gebiete
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angrenzender Gemeinden bis zum jeweiligen Blattrand zu enthalten.
(2)Die zeichnerische Darstellung des Flächenwid
mungsplanes hat auf reißfesten, ausreichend lichtechten Lichtpausen oder Plandrucken der Plangrundlage für alle erforderlichen Ausfertigungen einheitlich entweder in Schwarz-Weiß-Darstellung oder in farbiger Darstellung zu erfolgen.
(3) Für die zeichnerische Darstellung des Flächenwid mungsplanes sind die in der Anlage 1 enthaltenen Plan zeichen zu verwenden.
(4) Für die digitale Erstellung von Flächenwidmungs plänen sowie für Eintragungen, für die in der Anlage 1 keine Planzeichen enthalten sind, können Planzeichen sinngemäß aus den in der Anlage 1 enthaltenen Planzei chen entwickelt werden. Das gleiche gilt, wenn in beson deren Fällen die in der Anlage 1 enthaltenen Planzeichen für eine eindeutige Festlegung nicht ausreichen.
(5) Die Strichstärke, der Raster, der Grau- oder Farbton der Planzeichen sowie die Dichte der Eintragungen sind so zu wählen, daß die Plangrundlage erkennbar bleibt. Die farbige Darstellung ist nach Durchführung der Eintra gungen mit einer durchsichtigen Schutzfolie zu überzie hen. Bei digital erstellten farbigen Flächenwidmungsplä nen kann die Schutzfolie entfallen.
§4
Äußere Form der zeichnerischen Darstellung des Flächenwidmungsplanes
(1)Die zeichnerische Darstellung des Flächenwid
mungsplanes hat in der Form der Anlage 2 oder 3 zu ent halten:
(2) In der zeichnerischen Darstellung des Flächenwid mungsplanes kann darüber hinaus in der Form der Anla ge 2 oder 3 die Evidenznummer entsprechend dem Ar
chiv der örtlichen Raumordnung des O.ö. Raumord nungskatasters enthalten sein.
(3) Die Vermerke gemäß Abs. 1 und 2 sind auf der
zeichnerischen Darstellung des Flächenwidmungsplanes so anzubringen, daß sie bei Faltung der zeichnerischen Darstellung auf das Format A4 das Deckblatt bilden.
(4) Die zeichnerische Darstellung des Flächenwid
mungsplanes hat auch eine zeichnerische Darstellung des Längen- und Flächenmaßstabes zu enthalten. Femer ist die Nordrichtung anzugeben.
(5) An geeigneter Stelle oder in einem Anhang zur zeichnerischen Darstellung sind in einer Legende die ver wendeten Planzeichen darzustellen.
(6) Die Größe der zeichnerischen Darstellung ist so zu wählen, daß sich ein Vielfaches des Formates A4 nach ÖNORM A 1001 ergibt.
(7) Eine zeichnerische Darstellung, die ein unhandli ches Format ergeben würde, darf in handliche Teile zer legt werden. Jeder Planteil hat jedoch eine Legende ge mäß Abs. 5 und eine Übersicht der einzelnen Planteile zu umfassen.
§5
Maßstab der zeichnerischen Darstellung des Flächenwidmungsplanes
(1) Die zeichnerische Darstellung des Flächenwid
mungsplanes hat im Maßstab 1 : 5.000 zu erfolgen.
(2) Die zeichnerische Darstellung des Flächenwid mungsplanes von Gemeinden mit großer flächenmäßiger Ausdehnung, deren Flächen überwiegend als Grünland
gewidmet werden, kann im Maßstab 1 : 10.000 erfolgen. In diesem Fall sind jedoch die überwiegend als Bauland gewidmeten Flächen des Gemeindegebietes in einem
rechteckigen Planausschnitt im Maßstab 1 :5.000 bzw. in einem Maßstab gemäß Abs. 3 darzustellen.
(3) Überwiegend als Bauland gewidmete Flächen mit
starker widmungsmäßiger Differenzierung auf engem Raum können auch im Maßstab 1 : 2.500, 1 : 2.000 oder 1 : 1.000 dargestellt werden.
(4) Änderungsplänen sind jedenfalls dann Lagepläne
über einen größeren Maßstab (Abs. 3) anzuschließen, wenn aus der Plangrundlage (Maßstab 1 : 5.000) auf
Grund mangelnder Parzellenschärfe oder unleserlicher Grundstücksnummern die Rechtslage nicht unmittelbar erkennbar ist. In diese Lagepläne sind gegebenenfalls Straßenbezeichnungen oder andere geeignete Fixpunkte aufzunehmen, die eine eindeutige Orientierung im Flä chenwidmungsplan auch für Ortsunkundige und nicht sachverständige Personen ermöglichen.
(5) Die gemäß Abs. 2 bis 4 in einem größeren Maßstab dargestellten Flächen sind ohne Darstellung der Wid mungen in den Plänen kleineren Maßstabes jeweils als rechteckige Planausschnitte ersichtlich zu machen. Auf die gesonderte Darstellung ist im jeweiligen Planaus schnitt hinzuweisen.
§6•
Darstellung von Widmungen der Nachbargemeinden
Der Flächenwidmungsplan hat an der Gemeindegrenze für einen Bereich von mindestens 250 m die Baulandwidmungen und Sonderwidmungen des Baulandes und des Grünlandes der Nachbargemeinden innerhalb des Landes Oberösterreich darzustellen. Die benachbarte Gemeinde des Landes Oberösterreich hat die für diese Darstellung erforderlichen Informationen über bestehende Widmungen zu erteilen.
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§7
Schriftliche Ergänzung zur zeichnerischen Darstellung des Flächenwidmungsplanes
Sollen zur Verdeutlichung der Planungsabsichten der Gemeinde über die zeichnerische Darstellung hinaus Festlegungen getroffen werden, so sind diese in einer schriftlichen Ergänzung zur zeichnerischen Darstellung zu treffen.
§8 Änderungen des Flächenwidmungsplanes
(1) Änderungen eines rechtswirksamen Flächenwid
mungsplanes sind in Form eines gesonderten Plandoku mentes (Änderungsplan) im Mindestformat A4 vorzuneh men. Im übrigen gelten die Bestimmungen der §§ 1 bis 6 nach Maßgabe des § 36 O.ö. ROG 1994 für Änderungs
pläne sinngemäß. Für Änderungspläne ist die Reißfestig keit gemäß § 3 Abs. 2 nicht erforderlich.
(2) Jede durch einen geschlossenen Linienzug be
grenzte Änderung ist mit einer fortlaufenden Nummer zu versehen.
(3) Der Geltungsbereich der Änderung ist im Ände
rungsplan genau zu umgrenzen.
(4) Im rechtswirksamen Flächenwidmungsplan der Ge
meinde und in rechtswirksamen Änderungsplänen dürfen keine Veränderungen vorgenommen werden; Korrektu
ren gelten als nicht durchgeführt.
§9 Übersichtsplan zum Flächenwidmungsplan
(1) Der gemäß § 20 Abs. 2 O.ö. ROG 1994 zur Wiedergabe des jeweils letzten Standes des Flächenwidmungsplanes vorgeschriebene Übersichtsplan hat aus
einer Kopie des Flächenwidmungsplanes des gesamten Gemeindegebietes zu bestehen, worin sich die jeweilige Widmung eines Grundstückes ohne Schwierigkeiten feststellen läßt. Über die vorgenommenen Änderungen ist ein Verzeichnis zu führen, in das die mit einer fortlaufenden Nummer versehenen Änderungen aufzunehmen sind (Anlage 5).
(2) Die Grundstücke des Baulandes für die gemäß § 28 Abs. 2 O.ö. ROG 1994 auf Grund einer Ausnahmebewilligung vom Aufschließungsbeitrag vor Ablauf von 15 Jahren eine Bauplatz- oder Baubewilligung nicht erteilt werden darf, sind im Übersichtsplan gemäß Abs. 1 darzustellen. Das Jahr des jeweiligen Ablaufes des Bauverbotes ist im Übersichtsplan zu vermerken.
§ 10 Schlußbestimmungen
(1) Diese Verordnung tritt mit Ablauf des Tages ihrer Kundmachung im Landesgesetzblatt für Oberösterreich in Kraft.
(2) Mit dem Inkrafttreten dieser Verordnung tritt die Ver ordnung vom 4. September 1974, mit der die Form und Gliederung des Flächenwidmungsplanes, die Verwen
dung bestimmter Planzeichen und Materialien sowie der Maßstab der zeichnerischen Darstellung geregelt werden (Planzeichenverordnung für Flächenwidmungspläne), LGBl. Nr. 34/1974, zuletzt geändert durch die Verord nung LGBl. Nr. 32/1977, außer Kraft.
Für die o.ö. Landesregierung:
Dr. Leitl
Landesrat
Anlagen
Medieninhaber: Land Oberösterreich. Hersteller: Amtsdruckerei des Landes Oberösterreich. Beide: 4010 Linz, Klosterstraße 7.
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Anlage 1
Die einzelnen Widmungen sind durch eine 0,3-0,4 mm starke schwarze Linie zu begrenzen, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes bestimmt wird. Schriftzeichen und Signaturen sind je nach Größe der gewidmeten Fläche 3-5 mm groß darzustellen.
1.1 Bauland
schwarz-weiß
farbig
WohngebietwGrauton hellwZinnober dunkel z. B.:
Schmincke 362 Jaxon 12 Stabilo 87/305
B.: Schmincke 365 Jaxon 10 Stabilo 87/235
WR
WR
Wohngebiet für mehrgeschoßige förderbare WohnbautenWFGrauton
hellWFZinnober hell z. B.: Schmincke 365 Jaxon 10 Stabilo 87/235
1.1.4Grauton mittel
DorfgebietD
Docker z. B.: Schmincke 647 Jaxon 65 Stabilo 87/685
KurgebietKURGrauton mittelKURorange hell z. B.: Schmincke 227 Jaxon 9 Stabilo 87/220
1.1.6Grauton mittel
KerngebietK
Krotbraun z. B.: Schmincke 658 Jaxon 27 Stabilo 87/630
Gemischtes BaugebietMGrauton mittelMbraun z. B.:
Schmincke 667 Jaxon 28 Stabilo 87/625
Eingeschränktes Gemischtes BaugebietMBGrauton mittelMB
braun z. B.: Schmincke 667 Jaxon 28 Stabilo 87/625
Die Einschränkung ist in der Legende zu umschreiben
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schwarz-weiß
farbig
Grauton dunkel
rotviolett
z. B.: Schmincke 493 Jaxon 20 Stabilo 87/340
Grauton dunkel
blauviolett
z. B.: Schmincke 910 Jaxon 53+56 Stabilo 87/385
1.1.11 Ländefläche
Grauton dunkel
blauviolett
z. B.: Schmincke 910 Jaxon 53+56 Stabilo 87/385
Gebiete für einen zeitweiligen Wohnbedarf
Grauton hell
rosa
z. B.: Schmincke 346
Jaxon 6
Stabilo 87/355
SO
UNIVERSITÄT
Gebiet für Geschäftsbauten mit überwiegend Lebens- und Genußmittel
Gebiet für Geschäftsbauten
mit gemischtem Warenangebot
Gebiet für Geschäftsbauten
ohne Lebens- und Genußmittel
(Fachmärkte)
Sondergebiete des Baulandes
Grauton mittel
GL
GVF 650 M2
Mit Angabe der max. Gesamtverkaufsfläche (GVF) Grauton mittel
GM
GVF 650 M2
GM
GVF 650 M2
Mit Angabe der max. Gesamtverkaufsfläche (GVF) Grauton mittel
GF
GVF 4000 M2
GF
GVF 4000 M2
Mit Angabe der max. Gesamtverkaufsfläche (GVF) Grauton mittel
SO
UNIVERSITÄT
rot
z. B.: Schmincke 345
Jaxon 13
Stabilo 87/325
rot
z. B.: Schmincke 345
Jaxon 13
Stabilo 87/325
rot
z. B.: Schmincke 345
Jaxon 13
Stabilo 87/325
orange
z. B.: Schmincke 214 Jaxon 10 Stabilo 87/235
Mit Angabe der Zweckbestimmung
Schutzzone im Bauland
Schraffur 45° Fläche entsprechend der Widmung
Schraffur 45° Fläche entsprechend der Widmung
Signatur: Ff = Frei- und Grünflächen, Bepflanzungen
Bm = Bauliche Maßnahmen Die Schutzmaßnahmen sind in der Legende zu
umschreiben
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schwarz-weißfarbig
1.2
Verkehrsflächen der Gemeinde
1.2. 1
Fließender Verkehr
1.2. 1. 1
Flächenmäßige Darstellung
weiß
gelb hell
z. B.: Schmincke223
Jaxon 2
Stabilo 87/200
Begrenzung des Streckenverlaufes der Verkehrsflächen entsprechend
den Begrenzungslinien der angrenzenden Widmungen
1.2. 1.2
Punktmäßige Darstellung
für Fußwege
1.2.2 Ruhender Verkehr
1,0-1,2 mm große Punkte im Zweierrhythmus
weiß
gelb hell
z. B.: Schmincke223
Jaxon 2
Stabilo 87/200
Für die Darstellung der jeweiligen Art der Anlagen gelten
nachstehende Signaturen:
1.3 Grünland
Q Parkplatz U Parkhaus
[P] unterirdische Parkfläche
1.3. 1
Für die Land- und Forstwirtschaft
bestimmte Flächen,
Ödland
Punktraster z.B.:
Ceratone 7040 Letratone 914
olivgrün hell
z. B.: Schmincke 516 Jaxon 47 Stabilo 87/585
Große zusammenhängende Flächen können auch durch ein 5 cm breites
Punktraster- bzw. Farbband begrenzt werden
1.3.2 Erholungsflächen
Punktraster z.B.:
Ceratone 7089 Letratone 88
gelbgrün
z. B.: Schmincke 524 Jaxon 43 Stabilo 87/575
Für die Darstellung der jeweiligen Art der Erholungsflächen gelten
nachstehende Signaturen:
ParkanlageRSPReitsportanlage
üSpiel- und Liegewiese SpielplatzWintersportanlage
Schipiste
oSport- und SpielflächeSchipisten werden durch ein
3-5 mm breites Raster- bzw =FreibadFarbband für Erholungs-
flächen begrenzt; sonst ent-
Campingplatz Tennishallesprechend der jeweiligen Widmung
SHSchutzhütte
qOLFGolfplatz
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schwarz-weiß
farbig
1.3.3
Dauerkleingärten, • Erwerbsgärtnereien
Signatur:
Punktraster z.B.:
Ceratone 7089 Letratone 88
Dauerkleingärten Erwerbsgärtnereien
olivgrün
z. B.: Schmincke 516 Jaxon 47 Stabilo 87/585
1.3.4 Friedhof
•
Punktraster z.B.:
Ceratone 7089 Letratone 88
grün
z. B.: Schmincke 530
Jaxon 61
Stabilo 87/520 '
1.3.5
Grünfläche mit besonderer Widmung
Punktraster z.B.: Letratone 938
grün
z. B.: Schmincke 530
Jaxon 61
Stabilo 87/520
Signatur: Gz = Grünzug
Trg = Trenngrün Die Funktion (Schutzzweck) ist in der Legende zu
umschreiben
1.3.6
Grünland für Sonderformen
von land- u. forstwirtschaftlichen
Betrieben
Punktraster z. B.:
Ceratone 7089 Letratone 88
Randlinie schwarz 0,6-0,8 mm stark
grün
z. B.: Schmincke 530
Jaxon 61
Stabilo 87/520
Signatur:
MT
PTF
Bodenunabhängige Massentierhaltung
Pelztierfarm
TP Tierpark
1.3.7 Neuaufforstungsgebiete
Kreisraster
z. B.: Letratone 167
überlagerter
Grauton hell
Signatur: NA im Kreis, Durchmesser 5-8 mm Randlinie schwarz 0,6-0,8 mm stark
grün brillant
z. B.: Schmincke 523 Jaxon 48 Stabilo 87/595
1.3.8 Aufschüttungsgebiete
Grauton oder Punktraster entsprechend der Folgenutzung Randsignatur schwarz ca. 3 mm breit
Farbgebung entsprechend der Folgenutzung
1.3.9 Abgrabungsgebiete
Grauton oder Punktraster entsprechend der Folgenutzung Randsignatur schwarz ca. 3 mm breit
Signatur: St = Steinbruch S =Sand Ki = Kies
Farbgebung entsprechend der Folgenutzung
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schwarz-weißfarbig
m
"•JiäiiHiiiK
1.3.10 Ablagerungsplätze
Quadratraster
z. B.:
Letratone910
grau hell
z. B.: Schmincke 781
Jaxon 68
Stabilo 87/728
Signatur:
2010
Müll
mit Angabe des ungefähren
Erschöpfungszeitpunktes
Altmaterial, Fahrzeugwracks
1.3. 11
Schießstätte
mit Angabe der Schußrichtung
Punktraster z.B.:
Ceratone 7089 Letratone 88
gelbgrün
z. B.: Schmincke 524
Jaxon 43
Stabilo 87/575
Signatur:
Schußrichtung
fä\ 12 Punktraster
entsprechend der Widmung
ensprechend der Widmung
Signatur:
1.3.12
Sonderausweisung für bestehende
land- u. forstwirtschaftliche Gebäude
/TTNFarbgebung
v-^ , ensprechere
W = Wohnnutzung
B = Betriebliche Nutzung. Angabe des
Verwendungszweckes im Verzeichnis. T = Touristische Nutzung
Mit Angabe der fortlaufenden Nummer des Verzeichnisses. Begrenzungslinie des Gebäudes 0,3-0,4 mm stark. Falls im Flächenwidmungsplan nicht eindeutig darstellbar, hat in einem Anhäng in geeignetem Maßstab eine gesonderte Darstellung zu erfolgen.
1.3. 13
Bestehende Wohngebäude
im Grünland
23
23
Signatur: + Sternsignatur mit Angabe der fortlaufenden Nummer des Verzeichnisses. In einem Anhang hat die Begrenzung der zugehörigen Baulandfläche in geeignetem Maßstab zu erfolgen.
In der Legende des Planes ist folgende Definition aufzunehmen:
Die Signatur + weist von Grünland umgebende Baulandflächen mit Wohngebäude als Bestand (in der Regel unter 1.000 m2) aus. Für die in einem Anhang zum Flächenwidmungsplan dargestellten Flächen, die im nachfolgenden Verzeichnis fortlaufend mit der jeweiligen Grundstücksnummer, der Hausnummer und dem Flächenausmaß angeführt sind, wird die Widmung Dorfgebiet festgelegt.
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1.4 Vorbehaltsflächen
1.4 Vorbehaltsfläche
schwarz-weiß
Grauton oder Punktraster entsprechend der Widmung
farbig
Farbgebung entsprechend der Widmung
Randlinie schwarz 1,0-2 mm stark
Für die Darstellung der jeweiligen Art der Vor-behaltsflächen gelten
insbesondere nachstehende Signaturen:
Verwaltungsgebäude
Schule
Krankenanstalt JÜ Altersheim "H~| Heil- und Pflegeanstalt
ASZI Altstoffsammeizentrum
Jugendheim, Jugendherberge
Seelsorgeeinrichtung
Kindergarten
Hallenbad
Feuerwehr
Luftschutzanlage
Diese Signaturen können zur Kennzeichnung der Lage auch ohne
Flächendarstellung und zur Angabe der Zweckbestimmung von
Sondergebieten des Baulandes verwendet werden.
Seile 296
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2.1 Verkehr
2.1.1
Bundesstraßen A (Bundesautobahnen) mit Schutzzonen
schwarz-weiß
A 1
weiß
zwischen den Begrenzungslinien
der Straße
farbig
A 1
weiß
zwischen den Begrenzungslinien
der Straße
Signatur: A mit Angabe der Straßennummer
Begrenzungslinien der Straßenanlage schwarz 0,8 mm stark
Mittellinie schwarz 0,2 mm stark
Begrenzungslinien der Schutzzonen schwarz 0,3 mm stark strichliert
2.1.2
Bundesstraßen S (Bundesschnellstraßen) mit Schutzzonen S 10
weißC AQweiß
zwischen denzwischen den BegrenzungslinienBegrenzungslinien
der Straße
der Straße
Signatur: S mit Angabe der Straßennummer
Begrenzungslinien der Straßenanlage schwarz 0,6 mm stark
Mittellinie schwarz 0,2 mm stark strichliert
Begrenzungslinien der Schutzzonen schwarz 0,3 mm stark strichliert
B 151
B 151
Bundesstraßen B (Bundesstraßen) mit Schutzzonen
weiß
zwischen den Begrenzungslinien
-der Straße
weiß
zwischen den Begrenzungslinien
-der Straße
Signatur: B mit Angabe der Straßennummer Begrenzungslinien der Straßenanlage schwarz 0,6 mm stark Begrenzungslinien der Schutzzonen schwarz 0,3 mm stark strichliert
2.1.4 Bundesstraßen-Planungsgebiet
weiß
zwischen den Begrenzungssignaturen
weiß
zwischen den Begrenzungssignaturen
Begrenzungssignatur: Nach innen gerichtete Klammer innerhalb der Grundgrenze, schwarz 0,6 mm stark und ca. 8 mm lang
weiß
zwischen den Begrenzungssignaturen
weiß
zwischen den Begrenzungssignaturen
Begrenzungssignatur: Klammer schwarz 0,6 mm stark und ca. 8 mm lang
mit Mittelzacken
Verkehrsflächen des Landes
L 562
weiß
zwischen den Begrenzungslinien
L 562
weiß
zwischen den Begrenzungslinien
Signatur: L mit Angabe der Straßennummer für Landesstraßen Alle sonstigen Verkehrsflächen des Landes nur mit Angabe der Straßennummer
Begrenzungslinien der Straßenanlage schwarz 0,6 mm und 0,4 mm stark
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schwarz-weiß
farbig
Ausschluß von Weganschlüssen, Zu- oder Abfahrten für bestimmte Abschnitte von Verkehrsflächen des Bundes und Landes
Begleitsignatur: Zacken schwarz 0,6 mm stark entlang der Begrenzungslinien
der Straßenanlage - Abstände ca. 5 mm
Beginn und Ende gekennzeichnet durch schwarze Dreiecke
Für Landes- oder Bezirksstraßen
vorgesehene Grundflächen
mit Anzeigepflicht für
Neu-, Zu- oder Umbauten
Hauptbahn
Nebenbahn
Anschlußbahn
Materialbahn
ÖBB-HB
Strichraster z.B.: Letratone 64 Grauton entsprechend der Widmung
Grauton dunkel jedes zweite Feld
ÖBB-HB
Strichraster z.B.: Letratone 64 Farbgebung entsprechend der Widmung violett dunkel jedes zweite Feld z. B.: Schmincke483 Jaxon 39+20 Stabilo 87/380
Signatur: HB, NB, AB, MB mit Bezeichnung des Eigentümers Begrenzungslinien der Bahnbetriebsflächen schwarz 0,6 mm stark Querstreifen ca. 8 mm breit An den Darstellungsenden sind die Hauptrichtungen zu benennen
HS
Signatur: HS, KS, MS
Linie des Streckenverlaufes schwarz 0,4 mm stark
Abstand der Häkchen ca. 8 mm
Linie des Streckenverlaufes schwarz 0,4 mm stark Abstand der Schrägstriche ca. 8 mm
Flächen für die Luftfahrt
mit Sicherheitszonen
Randlinie Punktraster z. B.:
Ceratone 7004 Letratone 55 Fläche innerhalb weiß
V
Randlinie
ultramarin
z. B.: Schmincke495 Jaxon 39 Stabilo 87/430
Fläche innerhalb
weiß
Für die Darstellung der jeweiligen Art der Flächen für die Luftfahrt gelten nachstehende Signaturen:
Flughafen
Begrenzungslinien schwarz 0,3-0,4 mm stark Doppelrandlinie 2-3 mm breit Begrenzungslinien der Sicherheitszonen schwarz 0,3 mm stark strichliert
Startbahnachse schwarz 0,3 mm stark strichpunktiert
Flugfeld
Segelfluggelände
Hubschrauberlandeplatz
mit der Bezeichnung des Flugplatzbezugspunktes
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2.2 Versorgung
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schwarz-weißfarbig
Hochspannungsfreileitung oder Bahnstromleitung mit allfälligem
Schutzbereich
j)BB_220kV_
MH-ÖBB_22_0ky.
MHgelb dunkel
z. B.: Schmincke 226
Jaxon 7
Stabilo87/215 zwischen den Begrenzungslinien
Bezeichnung des Eigentümers und Angabe der Nennspannung (kV) Linie des Leitungsverlaufes schwarz 0,6 mm stark Begrenzungslinien des Schutzbereiches schwarz 0,3 mm stark strichliert
Verkabelte Hochspannungsleitung
mit allfälligem Schutzbereich
OKA 30kV
OKA 30kV
gelb dunkel
z. B.: Schmincke 226
Jaxon 7
Stabilo 87/215 zwischen den Begrenzungslinien
Anlagen der Elektrizitätswirtschaft
Bezeichnung des Eigentümers und Angabe der Nennspannung (kV) Linie des Leitungsverlaufes schwarz 0,5 mm stark strichliert Begrenzungslinien des Schutzbereiches schwarz 0,3 mm stark strichliert
Die im Verlaufe von Leitungen gelegenen Anlagen können gesondert mit
folgenden Planzeichen ersichtlich gemacht werden:
weiß
EKW
EKW
gelb dunkel
z. B.: Schmincke 226
Jaxon 7
Stabilo 87/215
2.2.3.2 Umspannwerk
Bezeichnung des Eigentümers Quadrat 8 mm Seitenlänge weiß
Äußerer Kreis Durchmesser 7 mm
gelb dunkel
z. B.: Schmincke 226
Jaxon 7
Stabilo 87/215
weiß
Äußerer Kreis Durchmesser 6 mm weiß
Äußerer Kreis Durchmesser 6 mm
/"W\weiß
Kreis Durchmesser 5 mm
/Tsweiß
Kreis Durchmesser 5 mm
gelb dunkel
z. B.: Schmincke 226
Jaxon 7
Stabilo 87/215
gelb dunkel
z. B.: Schmincke 226
Jatxon 7
Stabilo 87/215
gelb dunkel
z. B.: Schmincke 226
Jaxon 7
Stabilo 87/215
gelb dunkel
z. B.: Schmincke 226
Jaxon 7
Stabilo 87/215
Landesgesetzblatt für Oberösterreich, Jahrgang 1994, 38. Stück, Nr. 76
schwarz-weißfarbig
Seite 299
2.2.4
Unterirdische Kabelanlage
mit allfälligem Schutzbereich
ÖPT
ÖPT
Bezeichnung des Eigentümers
Kabelanlage Linie schwarz 0,5 mm stark strichpunktiert Begrenzungslinien des Schutzbereiches schwarz 0,3 mm stark strichliert
2.2.5
Funk- oder Sendestation
mit allfälligem
Baubeschränkungsbereich
Randlinie
Punktraster
z. B.: Ceratone 7004
Letratone 55 Fläche innerhalb weiß
Randlinie
ultramarin
z. B.: Schmincke 495 Jaxon 39 Stabilo 87/430
Fläche innerhalb
weiß
Signatur:
im Kreis Durchmesser ca, 8 mm
Bezeichnung des Eigentümers
Begrenzungslinien schwarz 0,3-0,4 mm stark, Doppelrandlinie 2-3 mm
breit
Begrenzungslinien des Baubeschränkungsbereiches schwarz 0,3 mm stark strichliert
2.2.6 Richtfunkstrecke
JE:±.£L PunktrasterJE±
zwischen den Begrenzungslinien
entsprechend der Widmung
Begrenzungslinien schwarz 0,4 mm stark strichliert Blitzsignatur in
wechselnder Richtung
Farbgebung zwischen den Begrenzungslinien entsprechend der Widmung
2.2.7
Sonstige Versorgungsanlagen
von überörtlicher Bedeutung
RAG-Ö
RAG-Ö
Rötel
z. B.: Schmincke 657
Z£.__.fr__z£ft_ZJaxon 25
Stabilo 87/655
Bezeichnung des Eigentümers
Linie des Leitungsverlaufes schwarz 0,5 mm stark, unterbrochen von
ca. 2 mm
großen Dreiecken in Abständen von ca. 15 mm
Begrenzungslinien des Schutzstreifens schwarz 0,3 mm stark
strichliert
Gasleitung
mit allfälligem Schutzstreifen
RAG-G
Rötel
z. B.: Schmincke 657
Jaxon 25
Stabilo 87/655
Bezeichnung des Eigentümers Signatur: G = Gasleitung
EG = Erdgasleitung
Linie des Leitungsverlaufes schwarz 0,5 mm stark unterbrochen von
ca. 2 mm großen Quadraten in Abständen von ca. 15 mm
Begrenzungslinien des Schutzstreifens schwarz 0,3 mm stark
strichliert
Seite 300
Landesgesetzblatt für Oberösterreich; Jahrgang 1994, 38. Stück,
Nr. 76
schwarz-weißfarbig
Wasserleitung
mit allfälligem Schutzstreifen
JW
TW
Signatur: TW = Trinkwasserleitung *AW = Abwasserleitung SL =
Soleleitung
Linie des Leitungsverlaufes schwarz 0,5 mm stark, unterbrochen von
Kreisen mit ca. 2 mm Durchmesser in Abständen von ca. 15 mm
Begrenzungslinien des Schutzstreifens schwarz 0,3 mm stark
strichliert
Fernheizleitung
mit allfälligem Schutzstreifen
Ü1
El
Linie des Leitungsverlaufes schwarz 0,5 mm stark mit X-Signatur in
Abständen von ca. 15 mm
Begrenzungslinien des Schutzstreifens schwarz 0,3 mm stark
strichliert
Stationen mit Einrichtungen
im Leitungsverlauf
Bezeichnung der Einrichtung (z. B.: Regler, Verteiler, Verdichter)
Quadrat 3-5 mm Seitenlänge
AEO
Signatur: EÖ = Erdöl
EG = Erdgas Planzeichen ca. 7 mm hoch
2.3 Landwirtschaft
I
KO)
L.
2.3. 1 Kommassationsgebiete
I
Randlinie
Punktraster
z. B.: Letratone 37
Fläche innerhalb
entsprechend der
Widmung
L.
Signatur: KO im Kreis Durchmesser ca. 8 mm Begrenzungslinien
schwarz 0,3-0,4 mm stark strichliert Doppelrandlinie ca. 5 mm breit
Randlinie
olivgrün dunkel
z. B.: Schmincke 516
Jaxon 47
Stabilo 87/585 Fläche innerhalb entsprechend der Widmung
2.4 Forstwirtschaft
JJ öwUv
ooooooo
)OOOOOOC
poooooo,
3OOOOOOC
QQOOftnr)
2.4. 1
Wald entsprechend
der forstrechtlichen Planung
Kreisraster z.B.: Letratone 167
grün brillant
z. B.: Schmincke 523
Jaxon 48
Stabilo 87/595
Begrenzungslinie schwarz 0,3-0,4 mm stark
Große zusammenhängende Flächen können auch durch ein 5 cm breites
Kreisraster- bzw. Farbband begrenzt werden
Landesgesetzblatt für Oberösterreich, Jahrgang 1994, 38. Stück,
Nr. 76
schwarz-weißfarbig
Seite 301
2.4.2 Bannwald Schutzwald Erholungswald
Randlinie Grauton mittel, überlagerter Kreisraster Randlinie
grün brillant dunkel
z. B.: Schmincke523 Jaxon 48 Stabilo 87/595
Fläche innerhalb
grün brillant
Signatur: B, S, E im Kreis Durchmesser ca. 8 mm Begrenzungslinie schwarz 0,8 mm und 0,3-0,4 mm stark Doppelrandlinie ca. 5 mm breit
2.5
Naturschutz Denkmalschutz Ortsbildschutz
2.5. 1
Naturschutzgebiet Landschaftsschutzgebiet Geschützter Landschaftsteil
Grauton Punktraster entsprechend der Widmung
IIIin
= Ir
NS\ =
IIIN-/in Farbgebung entsprechend der Widmung
Signatur: NS, LS, GL im Kreis Durchmesser ca. 8 mm Begrenzungslinie schwarz 0,8 mm stark mit jeweils drei Zacken ca. 3 mm lang
in Abständen
2.5.2
Seeuferschutzzone
Flußuferschutzzone
Begrenzungslinie schwarz 1,2 mm stark
2.5.3 Naturdenkmal
Signatur: N in weißem Kreis Durchmesser 5-8 mm
Signatur: H in weißem Halbkreis Durchmesser 5-8 mm
Denkmalgeschütztes Gebäude
Grundriß des Gebäudes vollflächig schwarz
Seite 302
Landesgesetzblatt für Oberösterreich, Jahrgang 1994, 38. Stück, Nr. 76
schwarz-weißfarbig
2.5.6 Ensembleschutzzone
Grauton Punktraster entsprechend der Widmung
Farbgebung entsprechend der Widmung
Signatur: DE im Kreis Durchmesser ca. 8 mm
Begrenzungslinie schwarz 0,3-0,4 mm stark
mit schwarzen Punkten in regelmäßigen Abständen
2.5.7 Bodendenkmale
Grauton Punktraster entsprechend der Widmung
Farbgebung entsprechend der Widmung
Signatur: AZ = Archäologische Fundzone AS = Archäologische
Schutzzone AF = Archäologisches Fundhoffnungsgebiet
Begrenzungslinie: schwarze Punkte in regelmäßigen Abständen
2.5.8
Ortsbildschutzzone
Ortsbildsichtzone
Grauton Punktraster entsprechend der Widmung
Farbgebung entsprechend der Widmung
Signatur: SZ, Sl im Kreis Durchmesser ca. 8 mm
Begrenzungslinie schwarz 0,8 mm stark mit begleitenden schwarzen
Punkten
in regelmäßigen Abständen
2.6
Gewässer
Wasserwirtschaft
Wasserrechtliche Festsetzungen
weiß
blau hell
z. B.: Schmincke 480 Jaxon 37 Stabilo 87/450
Signatur: W mit aufgesetzter Wellenlinie für stehende Gewässer Pfeil in Fließrichtung für fließende Gewässer Begrenzungslinien schwarz 0,2-0,4 mm stark
2.6.2 Schongewässer
Landesgesetzblatt für Oberösterreich, Jahrgang 1994, 38. Stück, Nr. 76
schwarz-weißfarbig
weiß
Seite 303
blau
z. B.: Schmincke488 Jaxon 38 Stabilo 87/410
Signatur: SCH im Kreis Durchmesser ca. 8 mm
2.6.3
Überflutungsgebiet (festgestelltes) Hochwasserabf lu ßgebiet Retentionsgebiet
Randsignatur
weiß
Fläche innerhalb
entsprechend der Widmung
'WW
O
Randsignatur blau
z. B.: Schmincke488 Jaxon 38 Stabilo 87/410 Fläche innerhalb
entsprechend der Widmung
Signatur: Ü, HA, RE im Kreis Durchmesser ca. 8 mm
Begrenzung durch zusammenhängende nach innen gerichtete Dreiecke ca. 3 mm hoch
I1 Randsignatur
Weiteres und engeres
Brunnenschutzgebiet
Quellschutzgebiet
Heilquellenschutzgebiet
Heilmoorschutzgebiet
Fläche innerhalb entsprechend der Widmung
tAAAJWWUW)
~\ Randlinie blau
o
iyWVWVUW/1
z. B.: Schmincke 488 Jaxon 38 Stabilo 87/410 Fläche innerhalb
entsprechend der Widmung
Signatur: BR, Q, HQ, HM im Kreis Durchmesser ca. 8 mm Begrenzungslinien des engeren Schutzgebietes schwarz 0,6-0,8 mm stark
Doppelrandlinie 2-3 mm breit
Begrenzungslinien des weiteren Schutzgebietes schwarz 0,3-0,4 mm
stark strichliert
Randsignatur Fläche innerhalb entsprechend der Widmung Signatur: GS im Kreis Durchmesser ca. 8 mm Begrenzungslinien schwarz 0,6-0,8 mm stark Doppelrandlinie 2-3 mm breit
Randlinie
blau
z. B.: Schmincke 488 Jaxon 38 Stabilo 87/410
Fläche innerhalb
entsprechend der Widmung
2.6.6
Schutz- und Regulierungswasserbauten
weiß
zwischen den Begrenzungslinien
Begrenzungslinien schwarz 0,5 mm stark strichliert
blau hell
z. B.: Schmincke 480 Jaxon 37 Stabilo 87/450
Seite 304
Landesgesetzblatt für Oberösterreich, Jahrgang 1994, 38. Stück, Nr. 76
schwarz-weißfarbi9
2.6.7 Gefahrenzonen
Rote Gefahrenzone
0
Schraffur Fläche innerhalb entsprechend der Widmung
Schraffur Fläche innerhalb entsprechend der Widmung
Signatur: WR = Rote Zone Wildbach
LR = Rote Zone Lawine In Kreis Durchmesser ca. 8 mm Begrenzungslinie
schwarz 0,6-0,8 mm stark
Gelbe Gefahrenzone
Schraffur Fläche innerhalb entsprechend der Widmung
Schraffur Fläche innerhalb entsprechend der Widmung
Signatur: WG = Gelbe Zone Wildbach
LG = Gelbe Zone Lawine In Kreis Durchmesser ca. 8 mm
Begrenzungslinie schwarz 0,4-0,6 mm stark
Randsignatur Fläche innerhalb entsprechend der Widmung
Randsignatur Fläche innerhalb entsprechend der Widmung Signatur im Rechteck entsprechend dem Gefahrenzonenbereich
Begrenzungslinie schwarz 0,6-0,8 mm stark mit nach innen gerichteten Zacken
] Randsignatur|
H Fläche innerhalb[_
entsprechend derI
Widmung|_
2.6.7.4 Hinweisbereich
r
h
L
~| Randsignatur
H
Fläche innerhalb entsprechend der _| Widmung Signatur im Kreis entsprechend dem Gefahrenzonenplan Randsignatur schwarz 0,6-0,8 mm stark mit nach innen gerichteten Zacken
2.7
Verdachtsfläche -Altlast
Raster Grauton Punktraster entsprechend der Widmung
Raster Farbgebung entsprechend der Widmung
Begrenzungslinie schwarz 0,4-0,6 mm stark
Landesgesetzblatt für Oberösterreich, Jahrgang 1994, 38. Stück, Nr. 76
Seite 305
2.8
Sonstige Ersichtlichmachungen
schwarz-weiß
farbig
Randsignatur Fläche innerhalb entsprechend der Widmung
2.8. 1 Kurbezirk
0o00ooo
0Lrko
o(K%o
o\Jo
0öo600o
Signatur: KUR im Kreis Durchmesser ca. 8 mm Begrenzungslinien
schwarz 0,6-0,8 mm stark Doppelrandlinie 2,5-3 mm breit
Randlinie
orange hell
z. B.: Schmincke 227
Jaxon 9
Stabilo 87/220 Fläche innerhalb entsprechend der Widmung
Randsignatur Fläche innerhalb entsprechend der Widmung
2.8.2
Militärische Anlagen
XX X X X XX
X X XoXXX
X,X X X X Xx;
Signatur: SP = Sperrgebiet
TÜPL = Truppenübungsplatz GÜPL = Garnisonsübungsplatz WÜPL =
Wasserübungsplatz
jeweils in einem Kreis
Begrenzungslinien schwarz 0,6-0,8 mm stark
Doppelrandlinie 2,5-3 mm breit
Randlinie
rotviolett
z. B.: Schmincke 906 Jaxon 53 Stabilo 87/641
Fläche innerhalb
entsprechend der
Widmung
Schieß- und Sprengmittelanlagen
mit weiterem und engerem
Gefährdungsbereich
weiß
Fläche der Erzeu- //
gungs- oder Lager- /
statteI
rotviolett
z. B.: Schmincke 906 Jaxon 53 Stabilo 87/641 Fläche der
Erzeugungsoder Lagerstätte
Signatur: Schwarzer Punkt
Begrenzungslinien Erzeugungs- und Lagerfläche schwarz 0,6-0,8 mm
stark
Begrenzungslinien Gefährdungsbereiche schwarz 0,3-0,4 mm stark
strichliert
2.8.4
Bergrechtliche Festlegungen
Randsignatur Fläche innerhalb entsprechend der Widmung bzw. Folgenutzung
Signatur: VN im Kreis Durchmesser ca. 8 mm Begrenzungslinien schwarz 0,6-0,8 mm stark Doppelrandlinie 2,5-3 mm stark Die Festlegungen sind in der Legende zu umschreiben
Randlinie
braun
z. B.: Schmincke 662 Jaxon 30 Stabilo 87/635
Fläche innerhalb
entsprechend der Widmung
Gebiete mit Vorkommen mineralischer Rohstoffe oder mit sonstigen Bodenvorkommen
Quadratraster z. B.: Letratone 80 Grauton Punktraster entsprechend der Widmung
Quadratraster z. B.: Letratone 80 Farbgebung entsprechend der Widmung
Seite 306
Landesgesetzblatt für Oberösterreich, Jahrgang 1994, 38. Stück, Nr. 76
schwarz-weißfarbig
2.8.6
Rutschgebiet
Steinschlaggebiet
ro
Randsignatur Fläche innerhalb entsprechend der Widmung
Randsignatur Fläche innerhalb entsprechend der Widmung Signatur: RG, SG im Kreis Durchmesser ca. 8 mm
Randsignatur schwarze Dreiecke ca. 3 mm hoch. Die Basisseite stellt
die Bruchlinie dar.
Untere Begrenzungslinie schwarz 0,8 mm stark
3.2 Landesgrenze
Strichlierte Linie 1,2 mm stark
3.3 Gemeindegrenze
Linie 0,3-0,5 mm stark, Punkte im Zweierrhythmus 1,2 mm groß
3.4 Katastralgemeindegrenze
Linie 0,2-0,4 mm stark, Punkte in Abständen 1,2 mm groß
3.5
Grenze des Planungsraumes
Strichlierte Linie 1,5 mm stark
4.2 Pumpwerk
4.3 Gaswerk
4.4 Fernheizwerk
4.5 Müllbeseitigungsanlage
4.6 Kläranlage
GEMEINDE
Landesgesetzblatt für Oberösterreich, Jahrgang 1994, 38. Stück, Nr. 76
Seite 307
Anlage 2
EV. NR. FPL.
FLÄCHENWIDMUNGSPLAN NR. 2 M 1 : 5000
1 994
ÖRTLICHES ENTWICKLUNGSKONZEPT NR.BESCHLUSS DES VOMGEMEINDERATES
ÖFFENTLICHE AUFLAGEBESCHLUSS
DES GEMEINDERATES
AUFLAGEVON BISZAHL
DATUM
RUNDSIEGEL BÜRGERMEISTER
RUNDSIEGEL BÜRGERMEISTER
GENEHMIGUNG
DER OÖ. LANDESREGIERUNGKUNDMACHUNG
KUNDMACHUNGVOM
ANSCHLAGAM
ABNAHMEAM
RUNDSIEGEL BÜRGERMEISTER
VERORDNUNGSPRÜFUNG
DURCH DAS AMT DER OÖ. LANDESREGIERUNG
PLANVERFASSER
NAME: ANSCHRIFT:
Rundsiegel
Ort
Datum
Unterschrift
Seite 308
Landesgesetzblatt für Oberösterreich, Jahrgang 1994, 38. Stück, Nr. 76
Anlage 3
GEMEINDEEV.NR.FPL.EV.NR. Ä.
22.4
1 994
FLACHENWIDMUNGSPLAN NR. 2 ÄNDERUNG NR. 4 M 1 :5000
ÖRTLICHES ENTWICKLUNGSKONZEPT NR.BESCHLUSS DES VOMGEMEINDERATES
ÖFFENTLICHE AUFLAGEBESCHLUSS
DES GEMEINDERATES
AUFLAGEVON BISZAHL
DATUM
RUNDSIEGEL BÜRGERMEISTER
RUNDSIEGEL BÜRGERMEISTER
GENEHMIGUNG
DER OÖ. LANDESREGIERUNGKUNDMACHUNG
•KUNDMACHUNGVOM
ANSCHLAGAM
ABNAHMEAM
RUNDSIEGEL BÜRGERMEISTER
VERORDNUNGSPRÜFUNG
DURCH DAS AMT DER OÖ. LANDESREGIERUNG
PLANVERFASSER
NAME: ANSCHRIFT:
Rundsiegel
Ort
Datum
Unterschrift
GEMEINDE
Landesgesetzblatt für Oberösterreich, Jahrgang 1994, 38. Stück,
Nr. 76
Seite 309
Anlage 4
EV. NR. EKZ.
ÖRTLICHES ENTWICKLUNGSKONZEPT NR. 1
BESCHLUSS DES GEMEINDERATES VOM
ANGABEN ÜBER DIE EINBEZIEHUNG DER BÜRGER:
VERZEICHNIS DER BEILAGEN:
1
1994
Seite 310
Landesgesetzblatt für Oberösterreich, Jahrgang 1994, 38. Stück,
Nr. 76
STADT - MARKT - GEMEINDE
Anlage 5
Flächenwidmungsplan Nrgenehmigt mit ZIvom
Verzeichnis der Änderungen
Änderungsplan Nr. 1:
Änderungen: ¦KG.: Grundstücke Nr.:
rechtswirksam mit:
Neue Widmungen oder sonstige Änderungen:
Änderungsplan Nr. 2:
Änderungen: KG.: Grundstücke Nr.:
rechtswirksam mit:
Neue Widmungen oder sonstige Änderungen:
{
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"eli": null,
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