Verordnung der Oö. Landesregierung, mit welcher der Beitrag der Gemeinden zum Gesamtabgang an Ab- und Durchtarifierungsverlusten im Oö. Verkehrsverbund geändert wird | Omnilex
LGBL_OB_19951229_102•Verordnung der Oö. Landesregierung, mit welcher der Beitrag der Gemeinden zum Gesamtabgang an Ab- und Durchtarifierungsverlusten im Oö. Verkehrsverbund geändert wird
Verordnung der Oö. Landesregierung, mit welcher der Beitrag der Gemeinden zum Gesamtabgang an Ab- und Durchtarifierungsverlusten im Oö. Verkehrsverbund geändert wird
LGBL_OB_19951229_102Verordnung der Oö. Landesregierung, mit welcher der Beitrag der Gemeinden zum Gesamtabgang an Ab- und Durchtarifierungsverlusten im Oö. Verkehrsverbund geändert wirdGazette29.12.1995
der o.ö. Landesregierung vom 27. November 1995, mit welcher der Beitrag der Gemeinden zum Gesamtabgang an Ab- und Durchtarifierungsverlusten im o.ö. Verkehrsverbund geändert wird
Auf Grund des § 1 Abs. 2 des Landesgesetzes vom 29. März 1995 über den Kostenbeitrag der Gemeinden zum o.ö. Verkehrsverbund, LGBl. Nr. 51/1995, wird verordnet:
§1
Die Gemeinden leisten im Jahr 1995 einen Beitrag zum Gesamtabgang an
Ab- und Durchtarifierungsverlusten im o.ö. Verkehrsverbund in Höhe
von S 31,500.002,-.
§2
Die Gemeinden leisten im Jahr 1996 einen Beitrag zum Gesamtabgang an Ab- und Durchtarifierungsverlusten im o.ö. Verkehrsverbund in Höhe von S 69,000.000,-.