Verordnung der Oö. Landesregierung vom 4. Dezember 1995, mit der die
Verordnung betreffend die Festsetzung der Entschädigungen für die
Mitglieder der Oö. Abfallverbände geändert wird | Omnilex
LGBL_OB_19960131_1•Verordnung der Oö. Landesregierung vom 4. Dezember 1995, mit der die
Verordnung betreffend die Festsetzung der Entschädigungen für die
Mitglieder der Oö. Abfallverbände geändert wird
Verordnung der Oö. Landesregierung vom 4. Dezember 1995, mit der die
Verordnung betreffend die Festsetzung der Entschädigungen für die
Mitglieder der Oö. Abfallverbände geändert wird
LGBL_OB_19960131_1Verordnung der Oö. Landesregierung vom 4. Dezember 1995, mit der die
Verordnung betreffend die Festsetzung der Entschädigungen für die
Mitglieder der Oö. Abfallverbände geändert wirdGazette31.01.1996
Verordnung der Oö. Landesregierung vom 4. Dezember 1995, mit der die Verordnung betreffend die Festsetzung der Entschädigungen für die Mitglieder der Oö. Abfallverbände geändert wird
Auf Grund der §§ 18 Abs. 11 und 19 Abs. 1 des Oö. Abfallwirtschaftsgesetzes 1990, LGBl. Nr. 28/1991, in der Fassung LGBl. Nr. 13/1993 und LGBl. Nr. 24/1993 und des § 17 des Oö. Gemeindeverbändegesetzes, LGBl. Nr. 51/1988, wird verordnet:
§ 1
Die Verordnung betreffend die Festsetzung der Entschädigungen für die Mitglieder der Oö. Abfallverbände, LGBl. Nr. 132/1993, wird wie folgt geändert:
§ 4 Abs. 3 lautet:
"(3) Diese Verordnung tritt mit Ablauf des 31. Dezember 1996 außer Kraft."
§ 2
Diese Verordnung tritt mit Ablauf des Tages ihrer Kundmachung im Landesgesetzblatt für Oberösterreich in Kraft.