Kundmachung der Oö. Landesregierung vom 26. Februar 1996 über die
Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die
Gemeinde Steinhaus | Omnilex
LGBL_OB_19960322_28•Kundmachung der Oö. Landesregierung vom 26. Februar 1996 über die
Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die
Gemeinde Steinhaus
Kundmachung der Oö. Landesregierung vom 26. Februar 1996 über die
Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die
Gemeinde Steinhaus
LGBL_OB_19960322_28Kundmachung der Oö. Landesregierung vom 26. Februar 1996 über die
Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die
Gemeinde SteinhausGazette22.03.1996
Kundmachung der Oö. Landesregierung vom 26. Februar 1996 über die Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Gemeinde Steinhaus
Die o.ö. Landesregierung hat gemäß § 4 Abs. 1 der O.ö. Gemeindeordnung 1990, LGBl. Nr. 91, in der Fassung des Landesgesetzes LGBl. Nr. 5/1992 mit Beschluß vom 26. Februar 1996 der Gemeinde Steinhaus, politischer Bezirk Wels-Land, das Recht zur Führung eines Gemeindewappens verliehen.
Beschreibung des Wappens der Gemeinde Steinhaus: „Erniedrigt geteilt von Blau und Grün; unten ein silberner Wellenbalken, darüber ein silbernes, steinernes Haus mit goldenem Dach."