Kundmachung der Oö. Landesregierung vom 24. Juni 1996 über die
Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die
Gemeinde Oftering | Omnilex
LGBL_OB_19960719_61•Kundmachung der Oö. Landesregierung vom 24. Juni 1996 über die
Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die
Gemeinde Oftering
Kundmachung der Oö. Landesregierung vom 24. Juni 1996 über die
Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die
Gemeinde Oftering
LGBL_OB_19960719_61Kundmachung der Oö. Landesregierung vom 24. Juni 1996 über die
Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die
Gemeinde OfteringGazette19.07.1996
Kundmachung der Oö. Landesregierung vom 24. Juni 1996 über die Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Gemeinde Oftering
Die o.ö. Landesregierung hat gemäß § 4 Abs. 1 der O.ö. Gemeindeordnung 1990, LGBl. Nr. 91, in der Fassung des Landesgesetzes LGBl. Nr. 5/1992 mit Beschluß vom 24. Juni 1996 der Gemeinde Oftering, politischer Bezirk Linz-Land, das Recht zur Führung eines Gemeindewappens verliehen.
Beschreibung des Wappens der Gemeinde Oftering:
„In Grün über einem goldenen Ring eine silberne, flugbereite,