Verordnung
der Oö. Landesregierung vom 11. November 1996, mit der die
Verordnung des Gemeinderates der Stadtgemeinde Braunau am Inn vom
13. Dezember 1995 betreffend die Festsetzung des Einheitssatzes bei
der Berechnung des Beitrages zu den Kosten der Herstellung
öffentlicher Verkehrsflächen der Gemeinde aufgehoben wird