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Verordnung der Oö. Landesregierung vom 11. November 1996, mit der die Verordnung des Gemeinderates der Stadtgemeinde Braunau am Inn vom 13. Dezember 1995 betreffend die Festsetzung des Einheitssatzes bei der Berechnung des Beitrages zu den Kosten der Herstellung öffentlicher Verkehrsflächen der Gemeinde aufgehoben wird | Omnilex