Verordnung
der Oö. Landesregierung vom 16. Dezember 1996, mit der die Oö.
Ortsklassenverordnung geändert wird und die Tourismusgemeinden
Kollerschlag und Nebelberg zu einem gemeinsamen Tourismusverband
zusammengeschlossen werden | Omnilex
LGBL_OB_19961231_126•Verordnung
der Oö. Landesregierung vom 16. Dezember 1996, mit der die Oö.
Ortsklassenverordnung geändert wird und die Tourismusgemeinden
Kollerschlag und Nebelberg zu einem gemeinsamen Tourismusverband
zusammengeschlossen werden
Verordnung
der Oö. Landesregierung vom 16. Dezember 1996, mit der die Oö.
Ortsklassenverordnung geändert wird und die Tourismusgemeinden
Kollerschlag und Nebelberg zu einem gemeinsamen Tourismusverband
zusammengeschlossen werden
LGBL_OB_19961231_126Verordnung
der Oö. Landesregierung vom 16. Dezember 1996, mit der die Oö.
Ortsklassenverordnung geändert wird und die Tourismusgemeinden
Kollerschlag und Nebelberg zu einem gemeinsamen Tourismusverband
zusammengeschlossen werdenGazette31.12.1996
der Oö. Landesregierung vom 16. Dezember 1996, mit der die Oö. Ortsklassenverordnung geändert wird und die Tourismusgemeinden Kollerschlag und Nebelberg zu einem gemeinsamen Tourismusverband zusammengeschlossen werden
Nr. 126
Verordnung
der Oö. Landesregierung vom 16. Dezember 1996, mit der die Oö. Ortsklassenverordnung geändert wird und die Tourismusgemeinden Kollerschlag und Nebelberg zu einem gemeinsamen Tourismusverband zusammengeschlossen werden
Auf Grund der §§ 3 Abs. 5 bis 7 und 4 Abs. 3 des O.ö. Tourismus-Gesetzes 1990, LGBl. Nr. 81/1989, zuletzt geändert durch das Landesgesetz LGBl. Nr. 76/1996, wird verordnet:
§ 1 Änderung der Ortsklassenverordnung
Die Verordnung der o.ö. Landesregierung vom 7. Mai 1990 über die Einstufung der Gemeinden in Ortsklassen, LGBl. Nr. 31/1990, zuletzt geändert durch die Verordnung LGBl. Nr. 49/1996, wird wie folgt geändert:
§ 3 Inkrafttreten
§ 1 Z. 1 tritt mit 1. Jänner 1995 in Kraft; im übrigen tritt diese