vom 26. Februar 1997, mit dem das Gemeinde-Getränkesteuergesetz geändert wird
Nr. 47 Landesgesetz
vom 26. Februar 1997, mit dem das Gemeinde-Getränkesteuergesetz
geändert wird
Der o.ö. Landtag hat beschlossen:
Artikel I
Das Gemeinde-Getränkesteuergesetz, LGBl. Nr. 15/1950, zuletzt
geändert durch das Landesgesetz LGBl. Nr. 5/1996, wird wie folgt
geändert:
Dem § 7 wird folgender Abs. 5 angefügt:
„(5) Abweichend von Abs. 1 erster Satz ist die Getränkesteuererklärung für das Jahr 1996 von Steuerpflichtigen, deren Veranlagungszeitraum das Kalenderjahr ist, längstens bis zum 30. Juni 1997 beim zuständigen Gemeindeamt (Magistrat) einzureichen."
Artikel II
Dieses Landesgesetz tritt mit 1. Jänner 1997 in Kraft.