Verordnung
der Oö. Landesregierung betreffend die Änderung der Grenzen der
Stadtgemeinde Ried im Innkreis und der Gemeinde Hohenzell | Omnilex
LGBL_OB_19980724_63•Verordnung
der Oö. Landesregierung betreffend die Änderung der Grenzen der
Stadtgemeinde Ried im Innkreis und der Gemeinde Hohenzell
Verordnung
der Oö. Landesregierung betreffend die Änderung der Grenzen der
Stadtgemeinde Ried im Innkreis und der Gemeinde Hohenzell
LGBL_OB_19980724_63Verordnung
der Oö. Landesregierung betreffend die Änderung der Grenzen der
Stadtgemeinde Ried im Innkreis und der Gemeinde HohenzellGazette24.07.1998
der Oö. Landesregierung betreffend die Änderung der Grenzen der Stadtgemeinde Ried im Innkreis und der Gemeinde Hohenzell
Nr. 63
Verordnung
der Oö. Landesregierung betreffend die Änderung der Grenzen der Stadtgemeinde Ried im Innkreis und der Gemeinde Hohenzell
Auf Grund des § 6 Abs. 1 und des § 7 Abs. 1 der Oö. Gemeindeordnung 1990, LGBl. Nr. 91, zuletzt geändert durch das Landesgesetz LGBl. Nr. 8/1998 wird verordnet:
§ 1
Die Grenzen der Stadtgemeinde Ried im Innkreis und der Gemeinde Hohenzell, politischer Bezirk Ried im Innkreis, werden wie folgt geändert:
Die Grundstücke Nr. 759/2 und 2426/2, Katastralgemeinde Gonetsreith, Gemeinde Hohenzell, im Ausmaß von 326 m2 werden der Stadtgemeinde Ried im Innkreis eingemeindet.
§ 2
Diese Verordnung tritt mit 1. Jänner 1999 in Kraft.