Verordnung
der Oö. Landesregierung, mit der die Verordnung über die Errichtung
der Tourismusregionen "Innviertel-Hausruckwald", "Mühlviertel",
"Pyhrn-Eisenwurzen" und "Salzkammergut" geändert wird | Omnilex
LGBL_OB_19981104_83•Verordnung
der Oö. Landesregierung, mit der die Verordnung über die Errichtung
der Tourismusregionen "Innviertel-Hausruckwald", "Mühlviertel",
"Pyhrn-Eisenwurzen" und "Salzkammergut" geändert wird
Verordnung
der Oö. Landesregierung, mit der die Verordnung über die Errichtung
der Tourismusregionen "Innviertel-Hausruckwald", "Mühlviertel",
"Pyhrn-Eisenwurzen" und "Salzkammergut" geändert wird
LGBL_OB_19981104_83Verordnung
der Oö. Landesregierung, mit der die Verordnung über die Errichtung
der Tourismusregionen "Innviertel-Hausruckwald", "Mühlviertel",
"Pyhrn-Eisenwurzen" und "Salzkammergut" geändert wirdGazette04.11.1998
der Oö. Landesregierung, mit der die Verordnung über die Errichtung der Tourismusregionen "Innviertel-Hausruckwald", "Mühlviertel", "Pyhrn-Eisenwurzen" und "Salzkammergut" geändert wird
Nr. 83
Verordnung
der Oö. Landesregierung, mit der die Verordnung über die Errichtung der Tourismusregionen "Innviertel-Hausruckwald", "Mühlviertel", "Pyhrn-Eisenwurzen" und "Salzkammergut" geändert wird
Auf Grund des § 24 Abs. 1 und 2 des Oö. Tourismus-Gesetzes 1990, LGBl. Nr. 81/1989, zuletzt geändert durch LGBl. Nr. 15/1997, wird verordnet:
Artikel I
Die Verordnung, mit der die Tourismusregionen "Innviertel-Hausruckwald", "Mühlviertel", "Pyhrn-Eisenwurzen" und "Salzkammergut" errichtet werden, LGBl. Nr. 39/1990, zuletzt geändert durch die Verordnung LGBl. Nr. 155/1997, wird wie folgt geändert: