mit dem das Oö. Wohnbauförderungsgesetz 1993 geändert wird
Nr. 12
Landesgesetz,
mit dem das Oö. Wohnbauförderungsgesetz 1993 geändert wird
Der Oö. Landtag hat beschlossen:
Artikel I
Das Oö. Wohnbauförderungsgesetz 1993, LGBl. Nr. 6/1993, zuletzt
geändert durch das Landesgesetz LGBl. Nr. 102/1997, wird wie folgt
geändert:
Dem § 34 wird folgender Absatz 6 angefügt:
"(6) Für das Jahr 1999 wird - abweichend vom § 3 Z. 1 - das Ausmaß der Haushaltsmittel des Landes im Voranschlag des Landes für das Haushaltsjahr 1999 festgelegt."
Artikel II
Dieses Landesgesetz tritt mit Ablauf des Tages seiner Kundmachung im Landesgesetzblatt für Oberösterreich in Kraft.