Verordnung
der Oö. Landesregierung betreffend bestimmte Prüfungsgebühren und
Prüfungsentgelte für Prüfungen, die auf Grund landesgesetzlicher
Vorschriften eingerichtet sind
(Prüfungsgebührenverordnung 1999) | Omnilex
LGBL_OB_19990331_26•Verordnung
der Oö. Landesregierung betreffend bestimmte Prüfungsgebühren und
Prüfungsentgelte für Prüfungen, die auf Grund landesgesetzlicher
Vorschriften eingerichtet sind
(Prüfungsgebührenverordnung 1999)
Verordnung
der Oö. Landesregierung betreffend bestimmte Prüfungsgebühren und
Prüfungsentgelte für Prüfungen, die auf Grund landesgesetzlicher
Vorschriften eingerichtet sind
(Prüfungsgebührenverordnung 1999)
LGBL_OB_19990331_26Verordnung
der Oö. Landesregierung betreffend bestimmte Prüfungsgebühren und
Prüfungsentgelte für Prüfungen, die auf Grund landesgesetzlicher
Vorschriften eingerichtet sind
(Prüfungsgebührenverordnung 1999)Gazette31.03.1999
der Oö. Landesregierung betreffend bestimmte Prüfungsgebühren und Prüfungsentgelte für Prüfungen, die auf Grund landesgesetzlicher Vorschriften eingerichtet sind
(Prüfungsgebührenverordnung 1999)
Nr. 26
Verordnung
der Oö. Landesregierung betreffend bestimmte Prüfungsgebühren und Prüfungsentgelte für Prüfungen, die auf Grund landesgesetzlicher
Vorschriften eingerichtet sind
(Prüfungsgebührenverordnung 1999)
Auf Grund des § 4 des Prüfungsgebührengesetzes, LGBl. Nr. 55/1955,
wird verordnet:
§ 1
Die von den Prüfungswerbern zu entrichtende Prüfungsgebühr beträgt:
§ 2
Das Prüfungsentgelt für die Mitglieder der Kommission beträgt je Prüfungswerber:
(1) Diese Verordnung tritt mit 1. April 1999 in Kraft.
(2) Die Prüfungsgebührenverordnung 1993, LGBl. Nr. 20, tritt mit Ablauf des 31. März 1999 außer Kraft; sie ist jedoch weiterhin auf Sachverhalte anzuwenden, die sich vor dem 1. April 1999 ereignet haben.