Nr. 58
Verordnung des Landeshauptmanns von Oberösterreich, mit der die Verordnung über die Gewerbeausübung in Gastgärten im Jahr 1999 geändert wird
Auf Grund des § 148 Abs. 2 Gewerbeordnung 1994, BGBl. Nr. 194, in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 59/1999 wird verordnet:
Artikel I
Die Verordnung des Landeshauptmanns von Oberösterreich über die Gewerbeausübung in Gastgärten im Jahr 1999, LGBl. Nr. 45/1999, wird wie folgt geändert:
KG Losenstein
Steyr:Steyrauf öffentlichem Gut und in
Gastgärten, die an öffentliche
Verkehrsflächen angrenzen
Wels:Welsauf öffentlichem Gut und in
Gastgärten, die an öffentliche
Verkehrsflächen angrenzen