Verordnung
der Oö. Landesregierung betreffend die Änderung der Grenzen der
Marktgemeinde Lembach im Mühlkreis und der Gemeinde Niederkappel | Omnilex
LGBL_OB_19990929_84•Verordnung
der Oö. Landesregierung betreffend die Änderung der Grenzen der
Marktgemeinde Lembach im Mühlkreis und der Gemeinde Niederkappel
Verordnung
der Oö. Landesregierung betreffend die Änderung der Grenzen der
Marktgemeinde Lembach im Mühlkreis und der Gemeinde Niederkappel
LGBL_OB_19990929_84Verordnung
der Oö. Landesregierung betreffend die Änderung der Grenzen der
Marktgemeinde Lembach im Mühlkreis und der Gemeinde NiederkappelGazette29.09.1999
der Oö. Landesregierung betreffend die Änderung der Grenzen der Marktgemeinde Lembach im Mühlkreis und der Gemeinde Niederkappel
Nr. 84
Verordnung
der Oö. Landesregierung betreffend die Änderung der Grenzen der Marktgemeinde Lembach im Mühlkreis und der Gemeinde Niederkappel
Auf Grund des § 6 Abs. 1 und des § 7 Abs. 1 der Oö. Gemeindeordnung 1990, LGBl. Nr. 91, zuletzt geändert durch das Landesgesetz LGBl. Nr. 8/1998, wird verordnet:
§ 1
(1) Die Grenzen der Marktgemeinde Lembach im Mühlkreis und der Gemeinde Niederkappel, politischer Bezirk Rohrbach, werden wie folgt geändert:
(2) Die damit bewirkte Änderung des Verlaufs der Grenze zwischen der Marktgemeinde Lembach im Mühlkreis und der Gemeinde Niederkappel ist in den Anlagen 1 und 2 dargestellt.
§ 2
Diese Verordnung tritt mit 1. Jänner 2000 in Kraft.