Verordnung der Oö. Landesregierung, mit der ein Krankenanstaltenplan
und ein Großgeräteplan für Oberösterreich erlassen wird
(Oö. Krankenanstalten- und Großgeräteplan 1999 - Oö. KAP/GGP 1999) | Omnilex
LGBL_OB_19991126_86•Verordnung der Oö. Landesregierung, mit der ein Krankenanstaltenplan
und ein Großgeräteplan für Oberösterreich erlassen wird
(Oö. Krankenanstalten- und Großgeräteplan 1999 - Oö. KAP/GGP 1999)
Verordnung der Oö. Landesregierung, mit der ein Krankenanstaltenplan
und ein Großgeräteplan für Oberösterreich erlassen wird
(Oö. Krankenanstalten- und Großgeräteplan 1999 - Oö. KAP/GGP 1999)
LGBL_OB_19991126_86Verordnung der Oö. Landesregierung, mit der ein Krankenanstaltenplan
und ein Großgeräteplan für Oberösterreich erlassen wird
(Oö. Krankenanstalten- und Großgeräteplan 1999 - Oö. KAP/GGP 1999)Gazette26.11.1999
der Oö. Landesregierung, mit der ein Krankenanstaltenplan und ein Großgeräteplan für Oberösterreich erlassen wird
(Oö. Krankenanstalten- und Großgeräteplan 1999 - Oö. KAP/GGP 1999)
Auf Grund des § 39 Abs. 4 und 5 des Oö. Krankenanstaltengesetzes 1997, LGBl. Nr. 132, zuletzt geändert durch die Oö. KAG-Novelle 1999, LGBl. Nr. 125/1998, wird verordnet:
§ 1
Ziel des Oö. Krankenanstalten- und Großgeräteplans ist die Festlegung eines abgestuften Krankenanstaltenversorgungssystems für die stationäre Akutversorgung entsprechend den Vorgaben des Österreichischen Krankenanstalten- und Großgeräteplans.
§ 2
In der Anlage 1 werden für die öffentlichen Krankenanstalten