mit dem das Oö. Parteienfinanzierungsgesetz geändert wird
Der Oö. Landtag hat beschlossen:
Artikel I
Das Oö. Parteienfinanzierungsgesetz, LGBl. Nr. 25/1992, wird wie
folgt geändert:
Dem § 4 Abs. 1 wird folgende Bestimmung angefügt:
"Der auf dieser Basis für 1999 berechnete Gesamtbetrag ist für das Jahr 1999 um den Betrag von 25,000.000 S zu erhöhen. Dieser neue Gesamtbetrag unterliegt in den folgenden Jahren der bisher vorgesehenen Indexanpassung."
Artikel II
Dieses Landesgesetz tritt rückwirkend mit 1. Jänner 1999 in Kraft.