Kundmachung der Oö. Landesregierung über die Verleihung des Rechtes
zur Führung eines Gemeindewappens an die Marktgemeinde Peilstein im
Mühlviertel | Omnilex
LGBL_OB_20000310_26•Kundmachung der Oö. Landesregierung über die Verleihung des Rechtes
zur Führung eines Gemeindewappens an die Marktgemeinde Peilstein im
Mühlviertel
Kundmachung der Oö. Landesregierung über die Verleihung des Rechtes
zur Führung eines Gemeindewappens an die Marktgemeinde Peilstein im
Mühlviertel
LGBL_OB_20000310_26Kundmachung der Oö. Landesregierung über die Verleihung des Rechtes
zur Führung eines Gemeindewappens an die Marktgemeinde Peilstein im
MühlviertelGazette10.03.2000
Kundmachung der Oö. Landesregierung über die Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Marktgemeinde Peilstein im Mühlviertel
Die Oö. Landesregierung hat gemäß § 4 Abs. 1 der Oö. Gemeindeordnung 1990, LGBl. Nr. 91, zuletzt geändert durch das Landesgesetz LGBl. Nr. 7/2000, mit Beschluss vom 7. Februar 2000 der Marktgemeinde Peilstein im Mühlviertel, politischer Bezirk Rohrbach, das Recht zur Führung eines Gemeindewappens verliehen.
Beschreibung des Wappens der Marktgemeinde Peilstein im Mühlviertel:
"In Rot auf einem schwarzen Felsen ein silbernes, schräglinks gestelltes Beil mit gekrümmter Schneide und schwarzem Stiel."