Verordnung der Oö. Landesregierung über den Höchstzinssatz der vom
Oö. Landes-Wohnungs- und Siedlungsfonds gewährten Darlehen | Omnilex
LGBL_OB_20001229_119•Verordnung der Oö. Landesregierung über den Höchstzinssatz der vom
Oö. Landes-Wohnungs- und Siedlungsfonds gewährten Darlehen
Verordnung der Oö. Landesregierung über den Höchstzinssatz der vom
Oö. Landes-Wohnungs- und Siedlungsfonds gewährten Darlehen
LGBL_OB_20001229_119Verordnung der Oö. Landesregierung über den Höchstzinssatz der vom
Oö. Landes-Wohnungs- und Siedlungsfonds gewährten DarlehenGazette29.12.2000
Verordnung der Oö. Landesregierung über den Höchstzinssatz der vom Oö. Landes-Wohnungs- und Siedlungsfonds gewährten Darlehen
Auf Grund des § 5 Abs. 2 des Landes-Wohnungs- und Siedlungsfondsgesetzes, LGBl. Nr. 57/1950, in der Fassung des Landesgesetzes LGBl. Nr. 10/1962 wird
verordnet:
§ 1
Der Höchstzinssatz der vom Oö. Landes-Wohnungs- und Siedlungsfonds
gewährten Darlehen beträgt 4 %, soweit nicht ohnehin ein niedrigerer
Zinssatz festgesetzt wurde.
§ 2
Diese Verordnung tritt mit Ablauf des Tages ihrer Kundmachung im Landesgesetzblatt für Oberösterreich in Kraft und mit Ablauf des 31. Dezember 2001 außer Kraft.