Nr. 39
Verordnung der Oö. Landesregierung, mit der die Oö. Tourismusgemeinden- und Tourismusregionsverordnung 2000 geändert
wird
Auf Grund des § 4 Abs. 3 Oö. Tourismus-Gesetz 1990, LGBl. Nr. 81/1989, zuletzt geändert durch das Landesgesetz LGBl. Nr. 15/1997, wird verordnet:
Artikel I
Die Anlage zur Verordnung der Oö. Landesregierung, mit der die Gemeinde in Ortsklassen eingestuft, Tourismusgemeinden zu gemeinsamen Tourismus(Kur-)verbänden zusammengeschlossen und Tourismusregionen errichtet werden (Oö. Tourismusgemeinden- und Tourismusregionsverordnung 2000), LGBl. Nr. 99/1999, in der Fassung der Verordnung LGBl. Nr. 113/2000 wird wie folgt geändert:
1.Im Abschnitt I erhält die Z. "4.1.3." die Bezeichnung "4.1.4."
und die Z. "4.1.4." die Bezeichnung "4.1.5."; nach Z. 4.1.2. wird
folgende Z. 4.1.3. eingefügt:
"4.1.3.Tourismusverband Inneres Salzkammergut
Sitz: Bad Goisern
(Tourismusgemeinden) (Ortsklasse)
Bad GoisernA
GosauA
HallstattA
ObertraunA"
2.Im Abschnitt I Z. 4.2. entfallen die Gemeinden- und
Ortsklassenbezeichnungen "Bad Goisern ..... A", "Gosau ..... A",
"Hallstatt ..... A" und "Obertraun ..... A".
Artikel II
Diese Verordnung tritt mit Ablauf des Tages ihrer Kundmachung im Landesgesetzblatt für Oberösterreich in Kraft.
Für die Oö. Landesregierung:
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Landesrat