Kundmachung des Landeshauptmanns von Oberösterreich betreffend die
Aufhebung der Wortfolge "von einer Betriebsstätte des
Tourismusinteressenten" und des Wortes "aus" im zweiten Satz des §
35 Abs. 3 Oö. Tourismus-Gesetz 1990 durch den Verfassungsgerichtshof