LGBL_OB_20010803_70•Verordnung der Oö. Landesregierung, mit der die Verordnung, mit der die Lehrpläne für land- und forstwirtschaftliche Berufs- und Fachschulen erlassen werden, geändert wird
LGBL_OB_20010803_70Verordnung der Oö. Landesregierung, mit der die Verordnung, mit der die Lehrpläne für land- und forstwirtschaftliche Berufs- und Fachschulen erlassen werden, geändert wirdGazette03.08.2001
Nr. 70
Verordnung
der Oö. Landesregierung, mit der die Verordnung, mit der die Lehrpläne für land- und forstwirtschaftliche Berufs- und Fachschulen erlassen werden, geändert wird
Auf Grund des § 11 Abs. 1 und 2 des Oö. Landwirtschaftlichen Schulgesetzes, LGBl. Nr. 60/1997, wird verordnet:
§ 1
Die Verordnung der Oö. Landesregierung vom 28. April 1997, LGBl. Nr. 92, mit der die Lehrpläne für land- und forstwirtschaftliche Berufs- und Fachschulen erlassen werden, wird wie folgt geändert:
Anhang 1
Lehrplan der Fachschule
Fachrichtung Landwirtschaft
Stundentafel
(Stundenausmaß der einzelnen Unterrichtsgegenstände)
Unterrichtsgegenstände
Wochenstundenzahl
(Pflichtgegenstände)
Schulstufe
Aktuelle Fachgebiete-1-
Anhang 2
Lehrplan der Fachschule
Fachrichtung Landwirtschaft
Sonderform - "Fachschule für Erwachsene"
Stundentafel
Organisationsform "Abendschule" (Gesamtstundenzahl der einzelnen Unterrichtsgegenstände)
Unterrichtsgegenstände
(Pflichtgegenstände)
Gesamtstundenzahl
Religion8
Pflanzenbau70
Waldwirtschaft20
Obstbau12
Tierhaltung70
Landtechnik und Baukunde70
Betriebswirtschaft und Buchführung70
Marketing und Wirtschaftskunde20
Praktischer Unterricht**)
Allgemeine Landwirtschaft
Fach-EDV, Pflanzenbau, Tierhaltung,
Betriebswirtschaft und Buchführung140
Wahlpflichtfächer:
Metallbearbeitung, Holzbearbeitung,
Maschinenpflege, Waldwirtschaft,
Obstbau u.a. Schulautonome Stunden*)60
Gesamtstundenzahl540
Freigegenständemax. 60
*) Unterricht in max. einem Drittel der Unterrichtsgegenstände in
zwei Schülergruppen
**) Unterricht in Schülergruppen
***) alle Pflicht- und Freigegenstände des Lehrplanes der Fachschule
FR Landwirtschaft möglich
Anhang 3
Lehrplan der Fachschule
Fachrichtung hauswirtschaft
Stundentafel
(Stundenausmaß der einzelnen Unterrichtsgegenstände)
Unterrichtsgegenstände
Wochenstundenzahl
(Pflichtgegenstände) 1. Jhg.2. Jhg.
Religion22
Deutsch21
Mathematik21
Informatik (EDV)*)11
Politische Bildung und Berufskunde11
Gesundheitslehre10
Lebenskunde und Persönlichkeitsbildung11
Maschinschreiben00
Rechtskunde00
Leibesübungen22
Musische Bildung11
Kinderpflege und Erziehungslehre01
Haushaltskunde und -führung11
Ernährungslehre und Küchenführung22
Textilkunde11
Ökologischer Gartenbau11
Landwirtschaft10
Betriebswirtschaft und Buchführung11
Wirtschafts- und Marktkunde01
Lebende Fremdsprache21
Praktischer Unterricht*)
Haushaltsführung und Werken
Kochen und Küchenführung1010
Textilverarbeitung
Gartenarbeit und kreatives Gestalten
Schulautonome Stunden**)69
Summe3838
Freigegenstände
Lebende Fremdsprache11
Informatik (EDV)*)11
Chorgesang/Spielmusik***)11
Aktuelle Fachgebiete11
*) Unterricht in Schülergruppen
**) Unterricht in 50 v.H. der Unterrichtsstunden in Schülergruppen
möglich
***) Alle Klassen einer Schule sind zusammenzufassen
Erste-Hilfe-Kurs in Blockform: 8 Doppelstunden in der 2. Schulstufe Krankenhilfekurs in der 2. Schulstufe
Projekttage
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