Verordnung
der Oö. Landesregierung betreffend die Änderung der Grenzen der
Marktgemeinde Mitterkirchen im Machland und der Gemeinde
Baumgartenberg | Omnilex
LGBL_OB_20011221_138•Verordnung
der Oö. Landesregierung betreffend die Änderung der Grenzen der
Marktgemeinde Mitterkirchen im Machland und der Gemeinde
Baumgartenberg
Verordnung
der Oö. Landesregierung betreffend die Änderung der Grenzen der
Marktgemeinde Mitterkirchen im Machland und der Gemeinde
Baumgartenberg
LGBL_OB_20011221_138Verordnung
der Oö. Landesregierung betreffend die Änderung der Grenzen der
Marktgemeinde Mitterkirchen im Machland und der Gemeinde
BaumgartenbergGazette21.12.2001
der Oö. Landesregierung betreffend die Änderung der Grenzen der Marktgemeinde Mitterkirchen im Machland und der Gemeinde Baumgartenberg
Nr. 138
Verordnung
der Oö. Landesregierung betreffend die Änderung der Grenzen der Marktgemeinde Mitterkirchen im Machland und der Gemeinde Baumgartenberg
Auf Grund des § 6 Abs. 1 und des § 7 Abs. 1 der Oö. Gemeindeordnung 1990, LGBl. Nr. 91, zuletzt
geändert durch das Landesgesetz LGBl. Nr. 90/2001, wird verordnet:
§ 1
(1) Die Grenzen der Marktgemeinde Mitterkirchen im Machland und der Gemeinde Baumgartenberg, politischer Bezirk Perg, werden wie folgt geändert:
(2) Die damit bewirkte Änderung des Verlaufs der Grenze zwischen der Marktgemeinde Mitterkirchen im Machland und der Gemeinde Baumgartenberg ist in den Anlagen 1 und 2 dargestellt.
§ 2
Diese Verordnung tritt mit 1. Jänner 2002 in Kraft.