LGBL_OB_20020702_53•Verordnung der Oö. Landesregierung betreffend die Einreihung von Verwendungen in den oö. Gemeinden (mit Ausnahme der Städte mit eigenem Statut) und Gemeindeverbänden (Oö. Gemeinde-Einreihungsverordnung - Oö. G-EV)
LGBL_OB_20020702_53Verordnung der Oö. Landesregierung betreffend die Einreihung von Verwendungen in den oö. Gemeinden (mit Ausnahme der Städte mit eigenem Statut) und Gemeindeverbänden (Oö. Gemeinde-Einreihungsverordnung - Oö. G-EV)Gazette02.07.2002
Nr. 53
Verordnung
der Oö. Landesregierung betreffend die Einreihung von Verwendungen
in den oö. Gemeinden (mit Ausnahme der Städte mit eigenem Statut)
und Gemeindeverbänden
(Oö. Gemeinde-Einreihungsverordnung - Oö. G-EV)
Auf Grund der §§ 183, 184 Abs. 2, 186 Abs. 3 und 187 Oö. Gemeinde-Dienstrechts- und Gehaltsgesetz 2002 (Oö. GDG 2002), LGBl. Nr. 52, wird verordnet:
§ 1
Bewertungskriterien
(1) Bei der Bewertung sind die im § 184 Oö. GDG 2002 angeführten Bewertungskriterien in folgenden Abstufungen zu berücksichtigen. Für die einzelnen Kriterien bzw. Abstufungen sind insbesondere folgende Merkmale charakteristisch.
(2) Fachwissen (§ 184 Abs. 1 Oö. GDG 2002 in Verbindung mit § 22 Abs. 2 Z. 1 Oö. GG 2001):
AbstufungenMerkmale
Fachkenntnissedurch zusätzliche Ausbildung (z.B. Matura)
erweiterte Fachkenntnisse sind erforderlich.
Kenntnissemittelte Kenntnisse, die das Kön-nen und Verstehen von Techniken,
Methoden und Zusammenhängen sowie wissenschaftlicher Theorien und Grundsätze ermöglichen, sind erforderlich.
Kenntnisse oder das Wissen zur Beherrschung komplexer
Arbeitsgebiete sind erforderlich.
(3) Managementwissen (§ 184 Abs. 1 Oö. GDG 2002 in Verbindung mit § 22 Abs. 2 Z. 2 Oö. GG 2001):
AbstufungenMerkmale
(4) Umgang mit Menschen (§ 184 Abs. 1 Oö. GDG 2002 in Verbindung mit § 22 Abs. 2 Z. 3 Oö. GG 2001):
Abstufungen Merkmale
(5) Denkrahmen (§ 184 Abs. 1 Oö. GDG 2002 in Verbindung mit § 22 Abs. 2 Z. 4 Oö. GG 2001):
Abstufungen Merkmale
1.Strikte RoutineEinfache und detaillierte Anwei-sungen
bestimmen das Denken.
2.RoutineStandardisierte Routineabläufe und genaue Anweisungen
bestimmen das Denken.
3.TeilroutineGeringfügig verschiedenartige Verfahrensweisen
unter Verwen-dung von Präzedenzfällen sowie vorgegebenen Methoden
und Normen bestimmen das Denken.
4.Methoden und Wesentlich verschiedenartige
NormenVerfahrensweisen unter Verwen-dung von bekannten
Methoden und Normen bestimmen das Denken.
5.Grundsätze und Klar definierte Grundsätze und
ZieleRichtlinien sowie vorgegebene Ziele in Teilbereichen
bestimmen das Denken.
6.Grob definierte Grob definierte Unternehmens-
Grundsätze, oder Organisationsrichtlinien und
Zielsetzungenspezifizierte Unternehmens- oder
Organisationsziele bestimmen das Denken.
7.Gesamt-Grundsätze der allgemeinen
strategisch Unternehmens- oder Organisa-
orientierttionspolitik und Gesamtziele bestimmen das
Denken.
(6) Denkanforderung (§ 184 Abs. 1 Oö. GDG 2002 in Verbindung mit §
22 Abs. 2 Z. 5 Oö. GG 2001):
Abstufungen Merkmale
1.WiederholendIdentische Situationen, deren Lösung eine
einfache Auswahl aus dem Gelernten erfordert, sind zu bewältigen.
2.ÄhnlichÄhnliche Situationen, deren Lösung eine sorgfältige
Unter-scheidung und Auswahl aus dem Gelernten erfordern, sind zu
bewältigen.
3.UnterschiedlichUnterschiedliche Situationen, die eine
Problemanalyse und Suche nach Lösungswegen im Rahmen des gesicherten
Standes des Wissens erfordern, sind zu bewältigen.
4.AdaptivKomplexe Situationen, die eine Analyse,
Interpretation, Bewertung und besonders ausgeprägte Urteilsfähigkeit erfordern, sind zu bewältigen; Strategien sind zu entwickeln.
(7) Handlungsfreiheit (§ 184 Abs. 1 Oö. GDG 2002 in Verbindung mit § 22 Abs. 2 Z. 6 Oö. GG 2001):
Abstufungen Merkmale
(8) Dimension nach finanziellen Auswirkungen des Verwaltungshandelns pro Jahr (§ 184 Abs. 1 Oö. GDG 2002 in Verbindung mit § 22 Abs. 2 Z. 7 Oö. GG 2001):
Abstufungen Merkmale
1.Minimalbis 255.000 Euro
Sehr klein bis 450.000 Euro
Klein bis 2,250.000 Euro
Mittel bis 4,500.000 Euro
Groß bis 22,500.000 Euro
Sehr groß bis 45,000.000 Euro
Besonders groß bis 450,000.000 Euro
Total bis 4.500,000.000 Euro
(9) Einfluss auf Ergebnisse (§ 184 Abs. 1 Oö. GDG 2002 in Verbindung
mit § 22 Abs. 2 Z. 9 Oö. GG 2001):
Abstufungen Merkmale
1.GeringErbringung von Leistungen in Form der Erlangung,
Registrierung und Weitergabe von Informationen, die von anderen zur Erreichung von bestimmten Endergebnissen benutzt werden.
(1) Unter Berücksichtigung dieser Bewertungsgrundsätze werden folgende Verwendungen gemäß § 183 Oö. GDG 2002 den einzelnen Funktionslaufbahnen (GD)
zugeordnet:
GD Funktion
25
24
23
22
21
19
18
17
16
15
14
13
12
11
10
(2) Die im Abs. 1 aufgezählten Verwendungen werden hinsichtlich ihrer wesentlichen Aufgaben und allfälligen Verwendungsvoraussetzungen in der Anlage näher umschrieben. Soweit für die Zuordnung von Verwendungen zu den einzelnen Funktionslaufbahnen eine Einwohnerzahl festgelegt ist, ist die Zahl jener Personen maßgeblich, die zum Stichtag für die jeweils letzte Gemeinderatswahl die aus Anlass des Auslaufens einer Funktionsperiode stattgefunden hat, einen Wohnsitz in der Gemeinde haben.
(3) Wenn durch eine Option gemäß § 165a
Oö. Gemeindebedienstetengesetz-Novelle 2002 keine wesentliche Änderung in der bisherigen Verwendung
eintritt, kann von den im Anhang genannten Verwendungsvoraussetzungen abgesehen werden, sofern gesetzlich nichts anderes bestimmt ist.
§ 3
Befristete Ausbildungslaufbahnen
(1) Die Verwendungen "Maturant/in in Ausbildung" (GD 19) und "Universitätsabsolvent/in in Ausbildung" (GD 16) dürfen nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen die Dauer von 24 Monaten nicht übersteigen. Länger als drei Monate dauernde Karenzurlaube oder sonstige Abwesenheiten vom Dienst hemmen den Ablauf dieser Frist. Liegt die Abwesenheit vorwiegend im dienstlichen Interesse, kann bestimmt werden, dass der Fristenlauf nicht gehemmt wird.
(2) Wird das Ausbildungsziel nicht erreicht und wird das Dienstverhältnis trotzdem fortgesetzt oder steht kein entsprechender Dienstposten zur Verfügung, kann die Frist des Abs. 1 um höchstens zwölf Monate verlängert werden. Das Ausbildungsziel ist erreicht, wenn die letzte Dienstbeurteilung auf "entsprechend" gemäß § 150 Abs. 1 Z. 1 Oö. GDG 2002 lautet und die vorgeschriebene Dienstausbildung erfolgreich absolviert wurde.
(3) Nach Ablauf der Frist des Abs. 1 bzw. Abs. 2 ist im Fall der Fortsetzung des Dienstverhältnisses der (die) bisherige "Maturant/in in Ausbildung" bzw. der (die) bisherige "Universitätsabsolvent/in in Ausbildung" höherwertig zu verwenden und dieser Verwendung entsprechend einzureihen. Dies ist beim (bei der) bisherigen "Maturant/in in Ausbildung" zumindest die GD 18, beim (bei der) bisherigen "Universitätsabsolvent/in in Ausbildung" zumindest die GD
Für die Oö. Landesregierung:
Ackerl
Landesrat
Anlage
Anlage zu § 2
der
Oö. Gemeinde-Einreihungsverordnung
FUNKTIONSLAUFBAHN GD 25
AufgabenVornahme von allgemeinen Reinigungsarbeiten
Verwendungs-
voraussetzungenGrundkenntnisse über Wirkung und Anwendung
von Reinigungsmitteln und -geräten
AufgabenVornahme von manuellen Tätigkeiten, wie Tragen von
Gegenständen, Küchenhilfs-
dienst, einfache Gartenarbeiten (z.B. Rasen mähen, Laub
kehren); teilweise
Reinigungsarbeiten
Verwendungs-
voraussetzungenGrundkenntnisse über die verwendeten Geräte
und Materialien
AufgabenEmpfang, Übernahme, Verteilung, Transport und
Versendung von Akten/Poststücken;
Botengänge sowie unterstützende Dienstleistungen (z.B.
Herstellung von Kopien)
Verwendungs-
voraussetzungenGrundkenntnisse der Kanzleiordnung und der
EDV
FUNKTIONSLAUFBAHN GD 24
AufgabenVornahme von Reinigungsarbeiten in Alten- und
Pflegeheimen im zeitlich überwiegen-
den Ausmaß im Pflegebereich; regelmäßiger, unmittelbarer
Kontakt mit Heimbewoh-
nern
Verwendungs-Grundkenntnisse über Wirkung und Anwendung von
Reinigungsmitteln und -geräten;
voraussetzungenGrundkenntnisse der Hygiene
AufgabenEntgegennahme bzw. Weiterleitung von Telefonaten,
Herstellung von Telefonver-
bindungen, Erteilung von einfachen Auskünften
Verwendungs-entsprechende Kenntnisse über Bedienung der
Telefonanlage
voraussetzungen(inklusive allgemeine EDV-Kenntnisse)
FUNKTIONSLAUFBAHN GD 23
AufgabenVornahme manueller Tätigkeiten in Verwendungen, die
keinen Lehrabschluss voraus-
setzen; Facharbeiten werden nur unter Anleitung ausgeübt
Verwendungs-
voraussetzungengrundsätzliches handwerkliches Geschick
AufgabenEinfache Ausbesserungs- und Erhaltungsarbeiten z.B. an
Straßen, Verkehrsleitein-
richtungen unter Anleitung und in der Regel innerhalb einer
Arbeitsgruppe; Reinigungs-
arbeiten und fallweise Streckendienstfahrten
Verwendungs-
voraussetzungengrundsätzliches handwerkliches Geschick
AufgabenAnlaufstelle und Kontaktperson beim Betreten eines
Gebäudes; Ein- und Ausgangs-
kontrolle; Telefonvermittlung
Verwendungs-
voraussetzungenKommunikationsfreudigkeit, freundliches
Auftreten
FUNKTIONSLAUFBAHN GD 22
Instandhaltungs- und Kleinreparaturarbeiten im
Bereich der Gebäudeverwaltung
Verwendungs-
voraussetzungengrundsätzliches handwerkliches Geschick 2.
Kläranlagenhelfer/in AufgabenMithilfe beim Betrieb einer
Abwasserreinigungsanlage von 500 bis 2.000 EGW unter
Anleitung durch einen Klärwärter
Verwendungs-
voraussetzungenKlärwärter-Grundkurs oder gleichwertige
Ausbildung 3. Kindergarten(Hort)helfer/in AufgabenUnterstützung
des Fachpersonals bei der Beaufsichtigung, Erziehung und Betreuung
von Kindern
Verwendungs-
voraussetzungenpädagogisches Geschick im Umgang mit
Kindern; hauswirtschaftliche Grundkenntnisse 4. Schulhelfer/in
AufgabenUnterstützung von Kindern mit Behinderung bei der
Bewältigung des Schulalltags in
Allgemeinen Sonderschulen und Integrationsklassen
Verwendungs-
voraussetzungenpädagogisches Geschick im Umgang mit
Kindern; gute Umgangsformen 5. Kanzleibedienstete/r Aufgaben
Protokollierung, Evidenthaltung sowie routinemäßige Zuordnung
von Aktenstücken
und Posteingangsstücken
Verwendungs-
voraussetzungenGrundkenntnisse der EDV und der
Kanzleiordnung FUNKTIONSLAUFBAHN GD 21
(Reinigung) von Schulgebäuden und der dazu-
gehörigen Liegenschaft
Verwendungs-
voraussetzungengrundsätzliches handwerkliches Geschick;
kein erlernter Beruf gefordert
sicheren und hygienischen Badebetriebs
Verwendungs-Erste-Hilfe-Ausbildung; Rettungsschwimmer-
Prüfung; ev. Bademeister-Ausbildung;
voraussetzungenSchulung für den sicheren Umgang mit den für
den Badebetrieb erforderlichen
Chemikalien
von Kraftfahrzeugen; Wartung und Pflege von Kfz
Verwendungs-
voraussetzungenLenkerberechtigung für das jeweilige
Fahrzeug; Berufspraxis
Abwasserreinigungsanlage bis 500 EGW
Verwendungs-
voraussetzungenKlärwärter-Grundkurs oder gleichwertige
Ausbildung
vom Band) mittels Textverarbeitung
(allenfalls noch mit Schreibmaschine); selbständiges
Verfassen einfacher Standard-
briefe; Ausfüllarbeiten; Vornahme von Reinschriften;
fallweise Erteilung einfacher
Telefonauskünfte
Verwendungs-Niveau einer Lehrabschlussprüfung als
Bürokaufmann oder eines verwandten Lehr-
voraussetzungenberufs
AufgabenTätigkeiten im mittleren Kanzlei- und Verwaltungsdienst,
insbesondere selbständiges
Verfassen einfacher Standardbriefe; Ausfüllarbeiten;
fallweise Erteilung einfacher
Auskünfte; fallweise Schreiben von Diktaten (persönlich
oder vom Band)
Verwendungs-Niveau einer Lehrabschlussprüfung als
Bürokaufmann oder eines verwandten Lehr-
voraussetzungenberufs; EDV-Kenntnisse
FUNKTIONSLAUFBAHN GD 20
AufgabenFührung und Beaufsichtigung einzelner Mitarbeiter des
Kanzleidienstes, des Kanzlei-
hilfsdienstes bzw. von Amtswarten; Protokollieren und
Evidenthaltung von Akten-
stücken; Zuordnung von Aktenstücken und
Posteingangsstücken; fallweise Material-
verwaltung; Beglaubigung von Ausfertigungen
Verwendungs-
voraussetzungendetaillierte Kenntnisse der Kanzleiordnung;
EDV-Kenntnisse 2. Kassier/in
AufgabenAbwicklung des Zahlungsverkehrs
Verwendungs-Niveau eines Hauptschulabsolventen; zusätzlich
angeeignetes Fachwissen;
voraussetzungenhohe Genauigkeit
AufgabenTätigkeiten im mittleren Kanzlei- und
Verwaltungsdienst, insbesondere selbständiges
Verfassen einfacher Standardbriefe; Ausfüllarbeiten;
fallweise Erteilung einfacher
Auskünfte; darüber hinaus regelmäßig zusätzliche
Sachbearbeitertätigkeiten im erheb-
lichen Umfang; fallweise Schreiben von Diktaten (persönlich
oder vom Band)
Verwendungs-Niveau einer Lehrabschlussprüfung als
Bürokaufmann oder eines verwandten Lehr-
voraussetzungenberufs, gute EDV-Kenntnisse
Verwendungs-
voraussetzungenFachkenntnisse nach dem GuKG
AufgabenUnterstützung bei der Betreuung pflegebedürftiger
Personen und bei der Weiter-
führung des Haushalts
Verwendungs-
voraussetzungenFachkenntnisse auf Grund gesetzlich
vorgeschriebener Ausbildung FUNKTIONSLAUFBAHN GD 19
AufgabenEinsatz im erlernten oder in einem verwandten
Lehrberuf
Verwendungs-Fachkenntnisse durch einschlägigen Lehrabschluss.
Der Lehrabschluss kann durch
voraussetzungenAblegung der Facharbeiter-Aufstiegsprüfung
ersetzt werden. Dem einschlägigen Lehr-
abschluss ist ein Lehrabschluss in einem verwandten Beruf
(Lehrberufsliste iVm § 7
BAG) sowie ein Lehrabschluss nach dem Oö. Land- und
forstwirtschaftlichen Berufs-
ausbildungsgesetz 1991 gleichzuhalten 2. Klärwärter/in
AufgabenMithilfe beim Betrieb einer Abwasserreinigungsanlage
von 2.000 bis 10.000 EGW
Verwendungs-Fachkenntnisse durch einschlägigen Lehrabschluss
(Chemiewerker/-laborant,
voraussetzungenMechaniker, Schlosser, Elektriker oder
Installateur);
Klärwärter-Grundkurs oder gleichwertige Ausbildung
einer Abwasserreinigungsanlage von 500 bis 2.000
EGW
Verwendungs-Fachkenntnisse durch einschlägigen Lehrabschluss
(Chemiewerker/-laborant,
voraussetzungenMechaniker, Schlosser, Elektriker oder
Installateur);
Klärwärter-Grundkurs oder gleichwertige Ausbildung
Ausbildung zum Referenten (GD 14) notwendigen Tätigkeiten
Verwendungs-Fachkenntnisse auf Grund des Abschlusses einer
allgemeinbildenden oder berufs-
voraussetzungenbildenden höheren Schule
Bürgermeister vergleichbarer Gemeinden)
AufgabenSchreiben von Diktaten (persönlich oder vom Band)
mittels Textverarbeitung (allen-
falls noch mit Schreibmaschine); selbständiges Verfassen
einfacher Standardbriefe;
Ausfüllarbeiten; Terminvereinbarung und -planung; Erteilung
von Telefonauskünften;
Kundenbetreuung
Verwendungs-Niveau einer Lehrabschlussprüfung als
Bürokaufmann oder eines verwandten Lehr-
voraussetzungenberufs 6. Beamter/in des Exekutivdienstes in
der Grundausbildung
AufgabenGrundausbildung eines Beamten für die Durchführung
von behördlichen und nicht-
behördlichen Aufgaben im eigenen und übertragenen
Wirkungsbereich im Rahmen
der Aufgabenstellung eines Gemeindewachkörpers oder einer
Gemeindewache
Verwendungs-
voraussetzungenEignung für die Teilnahme am
Grundausbildungslehrgang für Exekutivbeamte FUNKTIONSLAUFBAHN GD 18
3 ständig zugeteilte Bedienstete);
selbständige Durchführung von Facharbeiten und Überwachung
der Tätigkeit der
zugeteilten Bediensteten
Verwendungs-
voraussetzungenFachkenntnisse durch einschlägigen
Lehrabschluss
Abwasserreinigungsanlage über 10.000 EGW
Verwendungs-Fachkenntnisse durch einschlägigen Lehrabschluss
(Chemiewerker/-laborant,
voraussetzungenMechaniker, Schlosser, Elektriker oder
Installateur);
Ausbildung zum Klärfacharbeiter
AufgabenLeitung (Betrieb und Wartung) einer
Abwasserreinigungsanlage von 2.000 bis
10.000 EGW
Verwendungs-Fachkenntnisse durch einschlägigen Lehrabschluss
(Chemiewerker/-laborant,
voraussetzungenMechaniker, Schlosser, Elektriker oder
Installateur);
Ausbildung als Klärfacharbeiter
Kassengeschäfte; Einleitung, Durchführung
und Überwachung des Zahlungsvollzugs; Rechnungskontrolle;
Vorarbeiten für den
Rechnungsabschluss bzw. für den Voranschlag
Verwendungs-Kenntnisse der Buchhaltungsvorschriften; EDV-
Kenntnisse; Niveau eines Handels-
voraussetzungenschulabsolventen; einschlägiger
Lehrabschluss oder Berufspraxis; hohe Genauigkeit
Wirtschaftsbereich; dazu gehört insbesondere
a) das Verfassen von Sachverhaltsdarstellungen sowie die
Durchführung behördlicher
Ermittlungsverfahren, das Erlassen von
Verfahrensanordnungen sowie standardi-
sierter Bescheide (Strafverfügungen, einfache
Bewilligungen und Legitimationen),
b) die Bearbeitung von Anträgen bzw. Ansuchen oder
c) mit lit. a und b vergleichbare, standardisierte
Tätigkeiten im hoheitlichen oder
privatwirtschaftlichen Bereich der Gemeinde.
Entspricht im Wesentlichen dem Aufgabenbereich des
Verwaltungsfachdienstes (ein-
schließlich Rechnungsfachdienst) gemäß Dienstzweig C/1 der
Anlage zur Oö. Gemein-
debeamten-Dienstzweigeverordnung bzw. dem Verwaltungs- und
Wirtschaftsfach-
dienst gemäß II. Teil lit. c Z. 19 Oö. LVBV.
Verwendungs-Niveau eines Hauptschulabsolventen und
entsprechendes Fachwissen durch einschlä-
voraussetzungengigen Lehrabschluss oder berufliche
Erfahrung
Schreiben von Diktaten (persönlich oder vom Band) mittels
Textverarbeitung (allen-
falls noch mit Schreibmaschine); selbständiges Verfassen
von Standardbriefen; Aus-
füllarbeiten; Terminvereinbarung und -planung; Erteilung
von Telefonauskünften; zu-
sätzliche Hilfestellung im Bereich der Büroabwicklung;
Zeiterfassung; Kundenbetreuung
Verwendungs-Niveau einer Lehrabschlussprüfung als
Bürokaufmann oder eines verwandten Lehr-
voraussetzungenberufs
nach dem MTF-SHD-Gesetz
Verwendungs-
voraussetzungenFachkenntnisse nach dem MTF-SHD-Gesetz
von Alten- und Pflegeheimen mit jährlich bis zu 40.000 Verpflegs-
tagen (VT = Summe der gewichteten Essensportionen;
Gewichtung: 1 Frühstücks-
portion = 1/6 VT, 1 Mittagessensportion = 3/6 VT und 1
Abendessensportion = 2/6 VT);
Verantwortung für den Speiseplan und den Einkauf
Verwendungs-Lehrabschluss als Koch; Kenntnisse in der
Mitarbeiterführung sowie in der Hygiene;
voraussetzungenZusatzausbildung gemäß § 13 der Oö. Alten-
und Pflegeheimverordnung 9. Altenfachbetreuer/in AufgabenBetreuung
pflegebedürftiger Menschen
Verwendungs-
voraussetzungenFachkenntnisse auf Grund gesetzlich
vorgeschriebener Ausbildung
FUNKTIONSLAUFBAHN GD 17 1. Betriebsleiter/in (Klärwärter/in)
AufgabenLeitung (Betrieb und Wartung) einer
Abwasserreinigungsanlage über 10.000 EGW
Verwendungs-Fachkenntnisse durch einschlägigen Lehrabschluss
(Chemiewerker/-laborant,
voraussetzungenMechaniker, Schlosser, Elektriker oder
Installateur);
Ausbildung als Klärfacharbeiter 2. Partieführer/in
AufgabenBeaufsichtigung und Leitung einer Bedienstetengruppe
(etwa 10 Bedienstete), der Fach-
arbeiter angehören
Verwendungs-Fachkenntnisse durch einschlägigen Lehrabschluss;
voraussetzungenKenntnisse in der Mitarbeiterführung;
Meisterprüfung oder Fachschule; diese Voraussetzungen
können durch eine mehr-
jährige Berufspraxis oder eine gleichwertige Ausbildung
ersetzt werden. 3. Bauhofleiter/in / Betriebsleiter/in
Aufgabenbetriebliche, wirtschaftliche und personelle Führung
des Bauhofes / Betriebes mit
mindestens 7 bis 14 ständigen Mitarbeitern
Verwendungs-Fachkenntnisse durch einschlägigen Lehrabschluss;
voraussetzungenKenntnisse in der Mitarbeiterführung;
Meisterprüfung oder Absolvierung einer Baufachschule,
Bauhandwerkerschule oder
Werkmeisterschule; diese Voraussetzungen können durch eine
mehrjährige Berufs-
praxis oder eine gleichwertige Ausbildung ersetzt werden.
Kassengeschäfte; Einleitung, Durchführung und Über-
wachung des Zahlungsvollzugs; Rechnungskontrolle;
Voranschlags- bzw. Rechnungs-
abschlussarbeiten; Anordnungskontrolle
Verwendungs-vertiefte Kenntnisse der
Buchhaltungsvorschriften; EDV-Kenntnisse; Niveau eines
voraussetzungenHandelsschulabsolventen; einschlägiger
Lehrabschluss oder Berufspraxis; hohe
Genauigkeit und Selbständigkeit 5. Qualifizierte/r
Sachbearbeiter/in
AufgabenTätigkeit im Verwaltungs- und Wirtschaftsbereich; dazu
gehört insbesondere
a)das Verfassen von Sachverhaltsdarstellungen sowie die
Durchführung behörd-
licher Ermittlungsverfahren, das Erlassen von
Verfahrensanordnungen sowie teil-
weise nicht standardisierter Bescheide (z.B.
Strafverfügungen, einfache Straf-
erkenntnisse); die Erteilung von Bewilligungen;
b)die Bearbeitung von Anträgen bzw. Ansuchen oder
c)mit lit. a und b vergleichbare, überwiegend
standardisierte Tätigkeiten im hoheitlichen
oder privatwirtschaftlichen Bereich der Gemeinde.
Entspricht im Wesentlichen dem Aufgabenbereich des
Verwaltungsfachdienstes (ein-
schließlich Rechnungsfachdienst) gemäß Dienstzweig C/1 der
Anlage zur Oö. Gemein-
debeamten-Dienstzweigeverordnung bzw. dem Verwaltungs- und
Wirtschaftsfach-
dienst gemäß II. Teil lit. c Z. 19 Oö. LVBV.
Hohes Maß an Selbständigkeit in Routinefällen, in den
übrigen Fällen Durchführung
anspruchsvoller Arbeiten je nach Notwendigkeit unter
Anleitung und Aufsicht eines
Vorgesetzten.
Verwendungs-Niveau eines Hauptschulabsolventen und
entsprechendes Fachwissen durch einschlä-
voraussetzungengigen Lehrabschluss oder Berufspraxis;
genaue Kenntnisse der in Betracht kommen-
den Vorschriften und Gesetze 6. Erzieher/in
AufgabenBetreuung und Erziehung von Jugendlichen nach
vorgegebenem Erziehungs- und
Betreuungsauftrag
Verwendungs-Erzieherausbildung gemäß dem II. Teil lit. c Z.
26 Oö. LVBV; bei Werkstättenerziehern
voraussetzungenzusätzlich entsprechende Qualifikation eines
Facharbeiters gemäß GD 19 FUNKTIONSLAUFBAHN GD 16
Aufgabenbetriebliche, wirtschaftliche und personelle Führung
des Bauhofes / Betriebes mit
mindestens 15 bis 24 ständigen Mitarbeitern
Verwendungs-Fachkenntnisse durch einschlägigen Lehrabschluss;
voraussetzungenKenntnisse in der Mitarbeiterführung;
Meisterprüfung oder Absolvierung einer Baufachschule,
Bauhandwerkerschule oder
Werkmeisterschule 2. Kanzleileiter/in
AufgabenFührung und Beaufsichtigung der Mitarbeiter des
Kanzleidienstes, des Kanzleihilfs-
dienstes sowie von Amtswarten; Protokollierung und
Evidenthaltung von Aktenstücken;
routinemäßige Zuordnung von Aktenstücken und
Posteingangsstücken; fallweise
Materialverwaltung; Beglaubigung von Ausfertigungen
Verwendungs-detaillierte Kenntnisse der Kanzleiordnung;
Grundkenntnisse der EDV; erweiterte Fach-
voraussetzungenkenntnisse auf Grund eines
Handelsschulabschlusses oder einer Lehre jeweils mit
Berufspraxis 3. Qualifizierte/r Sachbearbeiter/in mit
besonderer Funktion
AufgabenTätigkeit im Verwaltungs- und Wirtschaftsbereich; dazu
gehört insbesondere
a)das Verfassen von Sachverhaltsdarstellungen sowie die
Durchführung behördlicher
Ermittlungsverfahren, das Erlassen von
Verfahrensanordnungen sowie nicht stan-
dardisierter Bescheide; die Erteilung von
Bewilligungen;
b)die Bearbeitung von Anträgen bzw. Ansuchen oder
c)mit lit. a und b vergleichbare, überwiegend
standardisierte Tätigkeiten im hoheit-
lichen oder privatwirtschaftlichen Bereich der
Gemeinde.
Entspricht im Wesentlichen dem Aufgabenbereich des
Verwaltungsfachdienstes (ein-
schließlich Rechnungsfachdienst) gemäß Dienstzweig C/1 der
Anlage zur Oö. Gemein-
debeamten-Dienstzweigeverordnung bzw. dem Verwaltungs- und
Wirtschaftsfach-
dienst gemäß II. Teil lit. c Z. 19 Oö. LVBV.
Hohes Maß an Selbständigkeit, nicht nur in Routinefällen.
Verwendungs-Niveau eines Hauptschulabsolventen und
entsprechendes Fachwissen durch einschlä-
voraussetzungengigen Lehrabschluss oder Berufspraxis;
genaue Kenntnisse der in Betracht kommen-
den Vorschriften und Gesetze 4. Universitätsabsolvent/in in
Ausbildung
AufgabenAusführung der für die Ausbildung zum juristischen,
betriebswirtschaftlichen, wissen-
schaftlichen oder technischen Referenten (GD 11)
notwendigen Tätigkeiten
Verwendungs-
voraussetzungenspezielle Fachkenntnisse durch Absolvierung
eines Universitätsstudiums 5. Behindertenpädagoge/in
AufgabenArbeit mit und für Menschen mit besonderen
Bedürfnissen (z.B. durch Begleitung,
Beratung, Förderung und Hilfe)
Verwendungs-
voraussetzungenAusbildung zum diplomierten
Behindertenpädagogen oder gleichwertige Qualifikation 6.
Küchenleiter/in in mittelgroßen Küchen
AufgabenLeitung von Küchen von Alten- und Pflegeheimen mit
jährlich mehr als 40.000, aber
nicht mehr als 70.000 Verpflegstagen (VT = Summe der
gewichteten Essensportionen;
Gewichtung: 1 Frühstücksportion = 1/6 VT, 1
Mittagessensportion = 3/6 VT und
1 Abendessensportion = 2/6 VT); Verantwortung für den
Speiseplan und den Einkauf
Verwendungs-Lehrabschluss als Koch; Kenntnisse in der
Mitarbeiterführung sowie der Hygiene;
voraussetzungenZusatzausbildung gemäß § 13 der Oö. Alten-
und Pflegeheimverordnung 7. Diplomierte Gesundheits- und
Krankenschwester
AufgabenGehobener Dienst der Gesundheits- und Krankenpflege
nach dem GuKG
Verwendungs-
voraussetzungenFachkenntnisse auf Grund gesetzlich
vorgesehener Ausbildung 8. Zugeteilte/r Beamter/in des
Exekutivdienstes
AufgabenMitwirkung bei der Durchführung von behördlichen und
nicht-behördlichen Aufgaben
im eigenen und übertragenen Wirkungsbereich im Rahmen der
Aufgabenstellung
eines Gemeindewachkörpers oder einer Gemeindewache
Verwendungs-Grundausbildung für Exekutivbeamte;
voraussetzungenausreichende Grundkenntnisse in
verschiedenen Rechtsgebieten FUNKTIONSLAUFBAHN GD 15
Referentenfunktion
AufgabenDurchführen von behördlichen, überwiegend
standardisierten Verwaltungsangelegen-
heiten sowie Durchführung von behördlichen, nicht
standardisierten Verwaltungs-
angelegenheiten (Referententätigkeit) im erheblichen Umfang
in Gemeinden bis
3.500 Einwohner
Verwendungs-
voraussetzungenerweitertes Fachwissen gegenüber der
Verwendung in der Funktionslaufbahn GD 16.3 2. Bauhofleiter/in /
Betriebsleiter/in
Aufgabenbetriebliche, wirtschaftliche und personelle Führung
des Bauhofes / Betriebes mit mehr
als 25 ständigen Mitarbeitern
Verwendungs-Fachkenntnisse durch einschlägigen Lehrabschluss;
voraussetzungenKenntnisse in der Mitarbeiterführung;
Meisterprüfung oder Absolvierung einer Baufachschule,
Bauhandwerkerschule oder
Werkmeisterschule 3. Bedienstete/r des gehobenen
medizinisch-technischen Dienstes
AufgabenTätigkeiten nach dem MTD-Gesetz
Verwendungs-
voraussetzungenerweiterte Fachkenntnisse auf Grund
gesetzlicher Vorschriften (MTD-Gesetz) 4.
Pflegegruppenverantwortliche/r
AufgabenPlanung und Durchführung einer fachgerechten Hilfe und
Betreuung von Personen
innerhalb einer Pflegegruppe mit mindestens 5 zugeteilten
Fachkräften
Verwendungs-Fachkenntnisse auf Grund der Ausbildung an einer
Schule für Gesundheits- und
voraussetzungenKrankenpflege; Weiterbildung in Geriatrie;
Kenntnisse in der Mitarbeiterführung 5. Dienstführende/r Beamter/in
des Exekutivdienstes
AufgabenDurchführung von behördlichen und nicht-behördlichen
Aufgaben im eigenen und über-
tragenen Wirkungsbereich im Rahmen der Aufgabenstellung
eines Gemeindewach-
körpers oder einer Gemeindewache
Verwendungs-Dienstausbildung für dienstführende Beamte des
Exekutivdienstes; Verhandlungs-
voraussetzungengeschick sowie mehrjährige Berufspraxis;
Erfahrung und Wissen in verschiedenen
Rechtsgebieten; hohe Flexibilität; Beherrschung von
Konfliktsituationen FUNKTIONSLAUFBAHN GD 14
AufgabenTätigkeiten im Verwaltungs-, Wirtschafts- und
Agrardienst; dazu gehört insbesondere
a)die Durchführung behördlicher Ermittlungsverfahren,
das Erlassen von Verfahrens-
anordnungen sowie von Bescheiden, die einer
rechtlichen Würdigung des Sach-
verhalts bedürfen;
b)die Bearbeitung wenig standardisierter Anträge bzw.
Ansuchen oder
c)mit lit. a und b vergleichbare, wenig standardisierte
Tätigkeiten im hoheitlichen
oder privatwirtschaftlichen Bereich der Gemeinde.
Entspricht im Wesentlichen dem Aufgabenbereich des
gehobenen Verwaltungs- oder
Rechnungsdienstes gemäß den Dienstzweigen B/1 und B/2 der
Oö. Gemeindebeam-
ten-Dienstzweigeverordnung bzw. II. Teil lit. b Z. 10 Oö.
LVBV.
Verwendungs-Niveau eines Absolventen einer höheren Schule mit
detailliertem Wissen im jeweili-
voraussetzungengen Bereich 2. Bedienstete/r des gehobenen
medizinisch-technischen Dienstes mit besonderen Aufgaben
AufgabenTätigkeiten nach dem MTD-Gesetz
Verwendungs-erweiterte Fachkenntnisse auf Grund gesetzlicher
Vorschriften (MTD-Gesetz);
voraussetzungenbesondere Kenntnisse durch mindestens
dreijährige krankenhausspezifische
(berufsspezifische) Tätigkeit 3. Abfallberater/in
AufgabenDurchführung von Beratungen in abfallwirtschaftlichen
Angelegenheiten und Mitwir-
kung bei der Weiterentwicklung und Umsetzung von
Abfallwirtschaftskonzepten
Verwendungs-
voraussetzungenNiveau eines Absolventen einer höheren
Schule; Abfallberaterausbildung 4. Bauleiter/in
AufgabenAusschreibung und Aufsicht über die in Eigenregie oder
durch Fremdfirmen durchge-
führten Bauarbeiten anhand der vorgegebenen Baupläne;
fallweise Projektierung;
Verantwortung für die Einhaltung der projektgemäßen
Abwicklung einschließlich der
finanziellen Auswirkungen
Verwendungs-erweiterte Fachkenntnisse auf Grund des
Abschlusses einer höheren Schule (ohne
voraussetzungenBerufspraxis) oder einer Lehre (mit
mehrjähriger Berufspraxis) 5. Sicherheitstechniker/in
AufgabenTätigkeiten nach dem ASchG
Verwendungs-Niveau eines Absolventen einer Höheren
technischen Lehranstalt sowie Qualifikation
voraussetzungennach dem ASchG 6. Küchenleiter/in in großen
Küchen
AufgabenLeitung von Küchen von Alten- und Pflegeheimen mit
jährlich über 70.000 Verpflegs-
tagen (VT = Summe der gewichteten Essensportionen;
Gewichtung: 1 Frühstücks-
portion = 1/6 VT, 1 Mittagessensportion = 3/6 VT und 1
Abendessensportion = 2/6 VT);
Verantwortung für den Speiseplan einschließlich Diätkost
und den Einkauf
Verwendungs-Lehrabschluss als Koch; Kenntnisse in der
Mitarbeiterführung; Kenntnisse über
voraussetzungenHygiene; Zusatzausbildung gemäß § 13 der Oö.
Alten- und Pflegeheimverordnung 7. Gruppenerzieher/in (insbesondere
in einem Kinder- und/oder Jugendwohnheim)
AufgabenPlanung, Übernahme und Durchführung von Betreuungs-
und Erziehungstätigkeiten,
insbesondere bei Kindern und Jugendlichen; Anleitung der
Erzieher
Verwendungs-Fachkenntnisse auf Grund einer Erzieherausbildung
nach dem II. Teil lit. b Z. 16
voraussetzungenOö. LVBV 8. Sozialarbeiter/in
AufgabenBetreuung und Beratung von Menschen mit besonderen
Bedürfnissen, drogen-
und/oder alkoholabhängigen Personen sowie von sonstigen
betreuungsbedürftigen
Personen
Verwendungs-Absolvierung einer Akademie für Sozialarbeit oder
eines einschlägigen Fachhoch-
voraussetzungenschulstudiums oder eine sonstige
gleichwertige Qualifikation nach dem Oö. JWG 9.
Pflegedienstleiter/in (Alten- und Pflegeheim der Kategorie 1)
Aufgabenverantwortlicher Leiter des pflegerischen Bereiches
eines Alten- und Pflegeheims mit
50 bis 90 Heimplätzen;
Vorsorge für die erforderliche Hilfe und Betreuung im Sinn
einer ganzheitlichen Hilfe-
stellung
Verwendungs-Fachkenntnisse auf Grund der Ausbildung an einer
Schule für Gesundheits- und
voraussetzungenKrankenpflege; mehrjährige Berufserfahrung;
Kenntnisse in der Mitarbeiterführung;
Pflegedienstleiterausbildung gemäß § 15 der Oö. Alten- und
Pflegeheimverordnung 10. Leiter/in eines Gemeindewachkörpers
Aufgabenselbständige und eigenverantwortliche Leitung eines
Gemeindewachkörpers mit min-
destens 5 Beamten des Exekutivdienstes im Rahmen der
Zuständigkeiten
Verwendungs-Niveau eines Absolventen einer höheren Schule;
Dienstausbildung für dienstfüh-
voraussetzungenrende Beamte des Exekutivdienstes; Führungs-
und Verhandlungsgeschick sowie
mehrjährige Berufspraxis als dienstführender Beamter des
Exekutivdienstes;
Erfahrung und Wissen in verschiedenen Rechtsgebieten; hohes
Maß an Flexibilität;
Kenntnisse in der Mitarbeiterführung; Beherrschung von
Konfliktsituationen FUNKTIONSLAUFBAHN GD 13
AufgabenLeitung einer Abteilung (Gemeinden von 10.001 bis
15.000 Einwohner mit organisato-
rischer Eingliederung der Abteilung in eine
Geschäftsgruppe);
Sicherstellung der Gemeindeverwaltung in einer Abteilung (=
organisatorisch und sach-
gebietsmäßig zusammen gehörende Aufgabengruppe) mit
mindestens 3 zugeteilten
Bediensteten der GD 18 oder numerisch niedriger
Verwendungs-Niveau eines Absolventen einer höheren Schule mit
mehrjähriger einschlägiger
voraussetzungenBerufspraxis und Kenntnisse in der
Mitarbeiterführung 2. Referent/in mit besonderer Funktion
AufgabenTätigkeiten im Verwaltungs-, Wirtschafts- und
Agrardienst; dazu gehört insbesondere
a)die Durchführung behördlicher Ermittlungsverfahren,
Erlassen von Verfahrens-
anordnungen sowie von Bescheiden, die einer
rechtlichen Würdigung des Sach-
verhalts bedürfen,
b)die Bearbeitung von Anträgen bzw. Ansuchen oder
c)mit lit. a und b vergleichbare Tätigkeiten im
hoheitlichen oder privatwirtschaftlichen
Bereich der Gemeinde.
Vorgesetztenfunktion oder weitgehend selbständige
regelmäßige Besorgung von Auf-
gaben, die über jene eines Referenten (GD 14) hinausgehen.
Entspricht im Wesentlichen dem Aufgabenbereich des
gehobenen Verwaltungs- oder
Rechnungsdienstes gemäß den Dienstzweigen B/1 und B/2 der
Oö. Gemeindebeam-
ten-Dienstzweigeverordnung bzw. II. Teil lit. b Z. 10 Oö.
LVBV.
Verwendungs-Niveau eines Absolventen einer höheren Schule
sowie umfangreiches Fachwissen
voraussetzungendurch mehrjährige Berufspraxis;
erforderlichenfalls Kenntnisse in der Mitarbeiterführung 3. Leiter/in eines Alten- und Pflegeheims der Kategorie 1 (ohne Zentralverwalter)
AufgabenVerantwortlicher Leiter des wirtschaftlichen, administrativen und technischen Bereichs
eines Alten- und Pflegeheims mit 50 bis 90 Heimplätzen
Verwendungs-Niveau eines Absolventen einer höheren Schule mit mehrjähriger Berufserfahrung;
voraussetzungenKenntnisse in der Mitarbeiterführung;
Voraussetzungen nach § 12 der Oö. Alten- und
Pflegeheimverordnung 4. Pflegedienstleiter/in (Alten- und Pflegeheim der Kategorie 2)
AufgabenVerantwortlicher Leiter des pflegerischen Bereiches
eines Alten- und Pflegeheims ab
91 Heimplätze;
Vorsorge für die erforderliche Hilfe und Betreuung im Sinn
einer ganzheitlichen
Hilfestellung
Verwendungs-Fachkenntnisse auf Grund der Ausbildung an einer Schule für Gesundheits- und
voraussetzungenKrankenpflege; mehrjährige Berufserfahrung;
Kenntnisse in der Mitarbeiterführung;
Pflegedienstleiterausbildung gemäß § 15 der Oö. Alten- und Pflegeheimverordnung 5. Verbandssekretär/in (Bezirksabfallverband)
AufgabenLeitung des Geschäftsbetriebes eines Bezirksabfallverbandes (Verband bis etwa
90.000 Einwohner)
Verwendungs-Niveau eines Absolventen einer höheren Schule;
Abfallberaterausbildung;
voraussetzungenManagementkenntnisse; Kenntnisse in der Mitarbeiterführung FUNKTIONSLAUFBAHN GD 12
Verwendungs-Niveau eines Absolventen einer höheren Schule sowie umfangreiches Fachwissen
voraussetzungendurch mehrjährige Berufserfahrung in der Gemeindeverwaltung und Kenntnisse in der
Mitarbeiterführung 2. Abteilungsleiter/in (Gemeinde der Kategorie V)
AufgabenLeitung einer Abteilung (Gemeinden von 7.001 bis 10.000 Einwohner);
Sicherstellung der Gemeindeverwaltung in einer Abteilung (= organisatorisch und
sachgebietsmäßig zusammen gehörende Aufgabengruppe) mit mindestens 3 zuge-
teilten Bediensteten der GD 18 oder numerisch niedriger
Verwendungs-Niveau eines Absolventen einer höheren Schule mit mehrjähriger einschlägiger
voraussetzungenBerufspraxis und Kenntnisse in der Mitarbeiterführung 3. Abteilungsleiter/in (Gemeinde der Kategorie VII)
AufgabenLeitung einer Abteilung (Gemeinden von 15.001 bis 22.000 Einwohner);
Sicherstellung der Gemeindeverwaltung in einer Abteilung (= organisatorisch und
sachgebietsmäßig zusammen gehörende Aufgabengruppe - organisatorische Ein-
gliederung der Abteilung in eine Geschäftsgruppe) mit
mindestens 3 zugeteilten
Bediensteten der GD 18 oder numerisch niedriger
Verwendungs-Niveau eines Absolventen einer höheren Schule mit mehrjähriger einschlägiger
voraussetzungenBerufspraxis und Kenntnisse in der Mitarbeiterführung 4. Leiter/in eines Alten- und Pflegeheims der Kategorie 2 (ohne Zentralverwalter)
AufgabenVerantwortlicher Leiter des wirtschaftlichen, administrativen und technischen Bereichs
eines Alten- und Pflegeheims ab 91 Heimplätze
Verwendungs-Niveau eines Absolventen einer höheren Schule mit mehrjähriger Berufserfahrung;
voraussetzungenKenntnisse in der Mitarbeiterführung;
Voraussetzungen nach § 12 der Oö. Alten- und
Pflegeheimverordnung 5. Verbandssekretär/in (Bezirksabfallverband)
AufgabenLeitung des Geschäftsbetriebs eines Bezirksabfallverbands (Verband mit über
90.000 Einwohner)
Verwendungs-Niveau eines Absolventen einer höheren Schule;
Abfallberaterausbildung;
voraussetzungenManagementkenntnisse; Kenntnisse in der Mitarbeiterführung FUNKTIONSLAUFBAHN GD 11
Verwendungs-Niveau eines Absolventen einer höheren Schule sowie umfangreiches Fachwissen
voraussetzungendurch mehrjährige Berufserfahrung in der Gemeindeverwaltung und Kenntnisse in der
Mitarbeiterführung 2. Abteilungsleiter/in (Gemeinde der Kategorie VIII)
AufgabenLeitung einer Abteilung (Gemeinden über 22.000 Einwohner);
Sicherstellung der Gemeindeverwaltung in einer Abteilung (= organisatorisch und sach-
gebietsmäßig zusammen gehörende Aufgabengruppe - organisatorische Eingliede-
rung der Abteilung in eine Geschäftsgruppe) mit mindestens
3 zugeteilten Bedienste-
ten der GD 18 oder numerisch niedriger
Verwendungs-Niveau eines Absolventen einer höheren Schule mit mehrjähriger einschlägiger
voraussetzungenBerufspraxis und Kenntnisse in der Mitarbeiterführung 3. Geschäftsgruppenleiter/in (Gemeinde der Kategorie VI)
AufgabenLeitung einer Geschäftsgruppe (Gemeinde von 10.001 bis 15.000 Einwohner);
Sicherstellung der Gemeindeverwaltung in einer Geschäftsgruppe (= organisatorisch
und sachgebietsmäßig zusammen gehörende Abteilungen)
Verwendungs-Niveau eines Absolventen einer höheren Schule mit mehrjähriger einschlägiger
voraussetzungenBerufspraxis oder Absolvierung eines einschlägigen Universitätsstudiums; Kenntnisse
in der Mitarbeiterführung; hohes Maß an Flexibilität 4. Juristische/r, betriebswirtschaftliche/r, wissenschaftliche/r oder technische/r Referent/in
AufgabenWahrnehmung der rechtlichen, wirtschaftlichen,
wissenschaftlichen oder technischen
Aufgaben (Bescheide, Förderungsfälle, Studien, Bauplanungen, -abwicklungen), für die
Verwendungs-Absolvierung eines der Verwendung entsprechenden Universitätsstudiums oder Fach-
voraussetzungenhochschulstudiums und mehrjährige Berufspraxis; Kenntnisse in der Mitarbeiterführung FUNKTIONSLAUFBAHN GD 10
Verwendungs-Niveau eines Absolventen einer höheren Schule sowie umfangreiches Fachwissen
voraussetzungendurch mehrjährige Berufserfahrung in der Gemeindeverwaltung; Kenntnisse in der Mit-
arbeiterführung sowie Managementkenntnisse 2.
Geschäftsgruppenleiter/in (Gemeinde der Kategorie VII)
AufgabenLeitung einer Geschäftsgruppe (Gemeinde von 15.001 bis 22.000 Einwohner);
Sicherstellung der Gemeindeverwaltung in einer Geschäftsgruppe (= organisatorisch
und sachgebietsmäßig zusammen gehörende Abteilungen)
Verwendungs-Niveau eines Absolventen einer höheren Schule mit mehrjähriger einschlägiger
voraussetzungenBerufspraxis oder Absolvierung eines einschlägigen Universitätsstudiums; Kenntnisse
in der Mitarbeiterführung; hohes Maß an Flexibilität FUNKTIONSLAUFBAHN GD 9
Verwendungs-Niveau eines Absolventen einer höheren Schule sowie umfangreiches Fachwissen
voraussetzungendurch mehrjährige Berufserfahrung in der Gemeindeverwaltung oder Absolvierung
eines der Verwendung entsprechenden Universitätsstudiums (vorzugsweise der
Rechtswissenschaften); Kenntnisse in der Mitarbeiterführung sowie Management-
kenntnisse 2. Geschäftsgruppenleiter/in (Gemeinde der Kategorie VIII)
AufgabenLeitung einer Geschäftsgruppe (Gemeinde über 22.000 Einwohner);
Sicherstellung der Gemeindeverwaltung in einer Geschäftsgruppe (= organisatorisch
und sachgebietsmäßig zusammen gehörende Abteilungen)
Verwendungs-Absolvierung eines einschlägigen Universitätsstudiums; Kenntnisse in der Mitarbeiter-
voraussetzungenführung; hohes Maß an Flexibilität FUNKTIONSLAUFBAHN GD 8
Leiter/in eines Gemeindeamts der Kategorie V
AufgabenLeitung eines Gemeindeamts (Gemeinde von 7.001 bis 10.000 Einwohner);
selbständige Führung des Dienstbetriebs des Gemeindeamts;
Sicherstellung der
Gemeindeverwaltung
Verwendungs-Niveau eines Absolventen einer höheren Schule sowie umfangreiches Fachwissen
voraussetzungendurch mehrjährige Berufserfahrung in der Gemeindeverwaltung oder Absolvierung
eines der Verwendung entsprechenden Universitätsstudiums (vorzugsweise der
Rechtswissenschaften); Kenntnisse in der Mitarbeiterführung
sowie Management-
kenntnisse FUNKTIONSLAUFBAHN GD 7
Leiter/in eines Gemeindeamts der Kategorie VI
AufgabenLeitung eines Gemeindeamts (Gemeinde von 10.001 bis 15.000 Einwohner);
Sicherstellung der Gemeindeverwaltung;
generelle Koordinierungsfunktion
Verwendungs-Absolvierung eines Universitätsstudiums im Sinn des § 37 Abs. 1 Oö. GemO 1990;
voraussetzungenumfangreiches Fachwissen durch mehrjährige Berufserfahrung in der Gemeindever-
waltung; Kenntnisse in der Mitarbeiterführung sowie Managementkenntnisse FUNKTIONSLAUFBAHN GD 6
Leiter/in eines Gemeindeamts der Kategorie VII
AufgabenLeitung eines Gemeindeamts (Gemeinde von 15.001 bis 22.000 Einwohner);
Sicherstellung der Gemeindeverwaltung;
generelle Koordinierungsfunktion
Verwendungs-Absolvierung eines Universitätsstudiums im Sinn des § 37 Abs. 1 Oö. GemO 1990;
voraussetzungenumfangreiches Fachwissen durch mehrjährige Berufserfahrung in der Gemeindever-
waltung; Kenntnisse in der Mitarbeiterführung sowie Managementkenntnisse FUNKTIONSLAUFBAHN GD 5
Leiter/in eines Gemeindeamts der Kategorie VIII
AufgabenLeitung eines Gemeindeamts (Gemeinde über 22.000 Einwohner);
Sicherstellung der Gemeindeverwaltung;
generelle Koordinierungsfunktion
Verwendungs-Absolvierung eines Universitätsstudiums im Sinn des § 37 Abs. 1 Oö. GemO 1990;
voraussetzungenumfangreiches Fachwissen durch mehrjährige Berufserfahrung in der Gemeindever-
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