der Oö. Landesregierung, mit der die Oö. Dienst- und Naturalwohnungs-Verordnung geändert wird
Nr. 2
Verordnung
der Oö. Landesregierung, mit der die Oö. Dienst- und Naturalwohnungs-Verordnung geändert wird
Auf Grund des § 43 Abs. 1 Oö. Gehaltsgesetz 2001, LGBl. Nr. 28, zuletzt geändert durch das Landesgesetz LGBl. Nr. 81/2002, und des § 24 Abs. 1 Oö. Landes-Gehaltsgesetz, LGBl. Nr. 8/1956, zuletzt geändert durch das Landesgesetz LGBl. Nr. 81/2002, wird verordnet:
Artikel I
Die Verordnung der Oö. Landesregierung betreffend die Festsetzung der Vergütung für Dienst- und Naturalwohnungen (Oö. Dienst- und Naturalwohnungs-Verordnung), LGBl. Nr. 47/1984, zuletzt geändert durch die Verordnung LGBl. Nr. 80/2002, wird wie folgt geändert:
"(4) Soweit sich bei der nach dieser Verordnung durchzuführenden Berechnung von Geldbeträgen Beträge ergeben, die einen halben Cent nicht übersteigen, sind diese auf den nächstniedrigeren ganzen Cent abzurunden, wenn sie jedoch einen halben Cent
übersteigen, auf den nächsthöheren ganzen Cent
aufzurunden."
Artikel II
Diese Verordnung tritt mit Ablauf des Tages ihrer
Kundmachung im Landesgesetzblatt für Oberösterreich in Kraft.
Für die Oö. Landesregierung:
Dr. Aichinger
Landesrat