Verordnung
der Oö. Landesregierung, mit der die Verordnung über die
Dezentralisierung der Neuaufnahmen in den Landesdienst aufgehoben
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LGBL_OB_20030528_63•Verordnung
der Oö. Landesregierung, mit der die Verordnung über die
Dezentralisierung der Neuaufnahmen in den Landesdienst aufgehoben
wird
Verordnung
der Oö. Landesregierung, mit der die Verordnung über die
Dezentralisierung der Neuaufnahmen in den Landesdienst aufgehoben
wird
LGBL_OB_20030528_63Verordnung
der Oö. Landesregierung, mit der die Verordnung über die
Dezentralisierung der Neuaufnahmen in den Landesdienst aufgehoben
wirdGazette28.05.2003
der Oö. Landesregierung, mit der die Verordnung über die Dezentralisierung der Neuaufnahmen in den Landesdienst aufgehoben wird
Nr. 63
Verordnung
der Oö. Landesregierung, mit der die Verordnung über die Dezentralisierung der Neuaufnahmen in den Landesdienst aufgehoben wird
Auf Grund des § 36 Abs. 4 des Oö. Objektivierungsgesetzes 1994, LGBl. Nr. 102, zuletzt geändert durch das Landesgesetz LGBl. Nr. 81/2002, wird verordnet:
Artikel I
Die Verordnung der Oö. Landesregierung vom 14. Juni 1993 über die Dezentralisierung der Neuaufnahmen in den Landesdienst, LGBl. Nr. 58/1993, wird aufgehoben.
Artikel II
Diese Verordnung tritt rückwirkend mit 1. Jänner 2002 in Kraft.