Verordnung
der Oö. Landesregierung betreffend ein Fahrverbot für Lastkraftfahrzeuge mit
einem höchstzulässigen Gesamtgewicht von mehr als 3,5 t auf bestimmten
Straßenstrecken im Bundesland Oberösterreich | Omnilex
LGBL_OB_20040621_37•Verordnung
der Oö. Landesregierung betreffend ein Fahrverbot für Lastkraftfahrzeuge mit
einem höchstzulässigen Gesamtgewicht von mehr als 3,5 t auf bestimmten
Straßenstrecken im Bundesland Oberösterreich
Verordnung
der Oö. Landesregierung betreffend ein Fahrverbot für Lastkraftfahrzeuge mit
einem höchstzulässigen Gesamtgewicht von mehr als 3,5 t auf bestimmten
Straßenstrecken im Bundesland Oberösterreich
LGBL_OB_20040621_37Verordnung
der Oö. Landesregierung betreffend ein Fahrverbot für Lastkraftfahrzeuge mit
einem höchstzulässigen Gesamtgewicht von mehr als 3,5 t auf bestimmten
Straßenstrecken im Bundesland OberösterreichGazette21.06.2004
der Oö. Landesregierung betreffend ein Fahrverbot für Lastkraftfahrzeuge mit einem höchstzulässigen Gesamtgewicht von mehr als 3,5 t auf bestimmten Straßenstrecken im Bundesland Oberösterreich
Nr. 37
Auf Grund der §§ 94a Abs. 1 und 43 Abs. 2 lit. a StVO 1960 wird verordnet:
§ 1
Auf den nachstehend angeführten Straßenstrecken, jeweils beide Fahrtrichtungen, wird das Fahren mit Lastkraftfahrzeugen mit einem höchst zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 3,5 t verboten: