Nr. 52
Verordnung
der Oö. Landesregierung, mit der die Ortsklassenverordnung 2003 und die Verordnung über die Errichtung von Tourismusverbänden geändert wird
Auf Grund der §§ 3 und 4a Abs. 3 des Oö. Tourismus-Gesetzes 1990, LGBl. Nr. 81/1989, zuletzt geändert durch das Landesgesetz LGBl. Nr. 12/2003, wird verordnet:
Artikel I
Die Verordnung der Oö. Landesregierung über die Einstufung der Gemeinden in Ortsklassen, LGBl. Nr. 16/2003, in der Fassung der Verordnung LGBl. Nr. 96/2004, wird wie folgt geändert:
Für nachstehende Gemeinden wird jeweils statt der Ortsklasse "D" die Ortsklasse "C" festgelegt:
Allerheiligen im Mühlkreis
Andorf
Münzbach
Windhaag bei Perg
Artikel II
Die Verordnung der Oö. Landesregierung über die Errichtung von Tourismusverbänden, LGBl. Nr. 17/2003, zuletzt geändert durch die Verordnung LGBl. Nr. 95/2004, wird wie folgt geändert:
In der Tabelle im § 2 Abs. 1 werden folgende Gemeindebezeichnungen entsprechend der alphabetischen
Reihung eingefügt:
Allerheiligen im Mühlkreis
Andorf
Münzbach
Windhaag bei Perg
Artikel III
Diese Verordnung tritt mit 1. Jänner 2005 in Kraft.