Nr. 138
Verordnung der Oö. Landesregierung, mit der die Oö. Privatschul-Lehrverpflichtungsverordnung geändert wird
Auf Grund des § 43 Abs. 2a Oö. Landesbeamtengesetz 1993, LGBl. Nr. 11/1994, zuletzt geändert durch das Landesgesetz LGBl. Nr. 143/2005, und des § 62 Abs. 4 des Oö. Landes-Vertragsbedienstetengesetzes, LGBl. Nr. 10/1994, zuletzt geändert durch das Landesgesetz LGBl. Nr. 49/2005, wird verordnet:
Artikel I
Die Oö. Privatschul-Lehrverpflichtungsverordnung, LGBl. Nr. 62/1996, zuletzt geändert durch die Verordnung LGBl. Nr. 140/2005, wird wie folgt geändert:
Anstelle des
a)im § 7 Abs. 1 Z. 1 lit.a genannten Betrags tritt der
Betrag von . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .163,90 Euro,
b)im § 7 Abs. 1 Z. 1 lit.b genannten Betrags tritt der
Betrag von . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .143,40 Euro,
c)im § 7 Abs. 1 Z. 2.1. genannten Betrags tritt der
Betrag von . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .131,10 Euro,
d)im § 7 Abs. 1 Z. 2.2. genannten Betrags tritt der
Betrag von . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .110,60 Euro,
e)im § 7 Abs. 1 Z. 4.1. genannten Betrags tritt der
Betrag von . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .102,40 Euro,
f)im § 7 Abs. 1 Z. 4.2. genannten Betrags tritt der
Betrag von . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .90,10 Euro.
Artikel II
In-Kraft-Treten
Diese Verordnung tritt mit 1. Jänner 2007 in Kraft.
Für die Oö. Landesregierung:
Hiesl
Landeshauptmann-Stellvertreter