Verordnung des Landeshauptmanns von Oberösterreich betreffend Öffnungszeiten in Wels
Auf Grund des § 4 Abs. 2 des Öffnungszeitengesetzes 2003, BGBl. I Nr. 48, in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 151/2004 wird verordnet:
§ 1
In der Stadt Wels dürfen am Freitag, 12. Oktober 2007, die Verkaufsstellen in der Shoppingcity Wels anlässlich eines Einkaufsabends bis 21 Uhr offen gehalten werden.
§ 2
Diese Verordnung tritt mit 12. Oktober 2007 in Kraft und mit Ablauf dieses Tages außer Kraft.