Verordnung der Oö. Landesregierung betreffend die Ausschreibung der Wahl der Vollversammlung der Kammer der Arbeiter und Angestellten in der Land- und Forstwirtschaft für Oberösterreich | Omnilex
LGBL_OB_20090318_20•Verordnung der Oö. Landesregierung betreffend die Ausschreibung der Wahl der Vollversammlung der Kammer der Arbeiter und Angestellten in der Land- und Forstwirtschaft für Oberösterreich
Verordnung der Oö. Landesregierung betreffend die Ausschreibung der Wahl der Vollversammlung der Kammer der Arbeiter und Angestellten in der Land- und Forstwirtschaft für Oberösterreich
LGBL_OB_20090318_20Verordnung der Oö. Landesregierung betreffend die Ausschreibung der Wahl der Vollversammlung der Kammer der Arbeiter und Angestellten in der Land- und Forstwirtschaft für OberösterreichGazette18.03.2009
Verordnung der Oö. Landesregierung betreffend die Ausschreibung der Wahl der Vollversammlung der Kammer der Arbeiter und Angestellten in der Land- und Forstwirtschaft für Oberösterreich
Auf Grund des § 24 des Oö. Landarbeiterkammergesetzes 1996, LGBl. Nr. 13/1997, in der Fassung der Landesgesetze LGBl. Nr. 136/2007 und 15/2009, wird verordnet:
§ 1
(1) Die Wahl der Vollversammlung der Kammer der Arbeiter und Angestellten in der Land- und Forstwirtschaft für Oberösterreich wird für Montag, 8. Juni 2009 und Dienstag, 9. Juni 2009 ausgeschrieben.
(2) Als Stichtag wird der 30. März 2009 bestimmt.
§ 2
Diese Verordnung tritt mit Ablauf des Tages ihrer Kundmachung im Landesgesetzblatt für Oberösterreich in Kraft.