des Rettungsbeitrags (Oö. Rettungsbeitragsverordnung 2009)
Auf Grund des § 6 Abs. 1 und 2 des Oö. Rettungsgesetzes 1988, LGBl. Nr. 27, zuletzt geändert durch das Landesgesetz LGBl. Nr. 71/2005, wird verordnet:
§ 1
Beitragshöhe
Die Höhe des Rettungsbeitrags 2009 wird mit
7,04 Euro je Einwohner der Gemeinde festgesetzt.
§ 2
Inkrafttreten
Diese Verordnung tritt mit 1. Jänner 2009 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Verordnung der Oö. Landesregierung über die Höhe des Rettungsbeitrags, LGBl. Nr. 26/2008, außer Kraft; sie ist jedoch weiterhin auf Sachverhalte anzuwenden, die sich vor dem 1. Jänner 2009 ereignet haben.